Drohnenführerschein online machen | LBA-Kompetenznachweis noch heute

Seit dem 31. Dezember 2020 gelten neue Regeln für die Ablegung des Drohnen-Führerscheins, wobei Drohnen-Betreiber auch jetzt noch einen Drohnenführerschein online machen können – den kleinen Drohnenführerschein beim LBA im Moment sogar kostenlos.

Die Prüfung für den sogenannten LBA Kompetenznachweis für Fernpiloten (ersetzt Einweisungsbescheinigung-Kenntnisnachweis) – auch „LBA Kompetenznachweis A1/A3“ beziehungsweise „kleiner Drohnenführerschein“ genannt – kann man auf einer speziellen Seite vom deutschen Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ablegen. Der „kleine Drohnenführerschein“ ist also auch durch einen Online-Test beim LBA möglich. Für den „großen Drohnenführerschein“ muss man die Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stelle absolvieren.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anzeige

Drohnenführerschein-Nachweis-Karte
(mit QR-Code und Adresse)
Auf Amazon.de ansehen
Anzeige

Neuer Drohnenführerschein 2021

Zwar gelten die neuen EU-Regeln für Drohnen seit dem 31. Dezember 2020, angesichts der Nähe zum neuen Jahr wird aber oft von Drohnenführerschein 2021 gesprochen. In dem neuen EU-Regelwerk werden die folgenden drei verschiedenen Betriebskategorien unterschieden:

Offen Speziell Zulassungspflichtig
Drohnen mit Startmasse unter 25 kg, Sichtweite innerhalb von maximal 120 m Höhe; Transportverbot von gefährlichen Gütern und Abwurfverbot von Gegenständen Überschreitung der Grenzwerte der Kategorie „offen“ (etwa Betrieb außerhalb der vorgegebenen Sichtweite oder Startmasse oberhalb von 25 kg) Betrieb von großen und schweren Drohnen (etwa Drohnen zur Personenbeförderung oder zum Transport gefährlicher Güter)

Drohnen Registrierungspflicht 2020

Neben neuen Regeln zum Drohnenführerschein wurde auch eine verpflichtende Registrierung von Drohnen eingeführt. So müssen Betreiber einer Drohne der „offenen“ Kategorie, die ein Gewicht ab 250 Gramm hat, oder Betreiber einer Drohne der „offenen“ Kategorie, die ein Gewicht unter 250 Gramm und eine Kamera oder einen anderen Sensor verbaut hat, mit welchem personenbezogene Daten erfasst werden können, sich selbst registrieren.

Nach der Registrierung auf der entsprechenden Webseite des LBA erhält der registrierte Betreiber eine elektronische Registrierungsnummer (e-ID). Diese e-ID muss auf jeder eingesetzten Drohne sichtbar vom Betreiber angebracht werden.

– Anzeige –

Neue e-ID-Drohnenkennzeichnung
Auf Amazon.de ansehen
 
 

Für Spielzeug-Drohnen gemäß Spielzeugrichtlinie gilt die Drohnen-Registrierungspflicht aber nicht.

Wer eine Drohne der „speziellen“ Kategorie betreibt oder Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen ist, muss sich ebenfalls registrieren.

Die Registrierung erfolgt über eine Webseite des LBA unter dem Titel „Registrierung – UAS-Betreiber“. UAS ist die Abkürzung für den englischen Begriff „unmanned aircraft system“, was auf Deutsch „unbemanntes Luftfahrzeug“ heißt.

Bis zum 30.04.2021 gilt aber eine Übergangsfrist in Bezug auf die Registrierungspflicht (außer für zulassungspflichtige Drohnen), das heißt auch, dass man die elektronische Registrierungsnummer (e-ID) erst ab dem 1. Mai 2021 zwingend auf seiner Drohne anbringen muss. Wer sich also bis zum 30. April 2021 noch nicht registriert hat oder noch keine elektronische Registrierungsnummer (e-ID) erhalten hat, kann noch die alte Kennzeichnungsmethode nutzen, indem er seinen Namen und seine vollständige Adresse auf der Drohne anbringt. Die Online-Registrierung und die Anbringung der elektronischen Registrierungsnummer an der Drohne ist erst ab 1.5.2021 für Betreiber von Drohnen (UAS-Betreiber) verpflichtend.

– Anzeige –

Bisherige Drohnen-Kennzeichnung
Auf Amazon.de ansehen
 
 

Sollte ein Fernidentifizierungssystem bei der Drohne vorhanden sein, ist die e-ID auch dort hineinzuladen. Sollte die e-ID dort in das Fernidentifizierungssystem geladen worden sein, ist sie trotzdem auch physisch an der Drohne anzubringen.

Ein feuerfestes Schild ist nicht mehr erforderlich. Sollte das e-ID-Schild das Gesamtbild des UAS stören, zum Beispiel bei einem Flugzeugnachbau – also den Nachbau „eines im Original existierenden Luftfahrzeuges“ -, könne die e-ID-Kennzeichnung laut LBA auch im Bereich des Batteriefaches angebracht werden.

Unter der zugeteilten elektronischen Registrierungsnummer kann der jeweilige Betreiber einer Drohne beziehungsweise der jeweilige UAS-Betreiber auch mehrere Drohnen beziehungsweise UAS betreiben, oder anders ausgedrückt: Die e-ID gilt für alle Drohnen, die vom Drohnen-Betreiber betrieben werden.

Drohnen-Registrierung Kosten

Eigentlich soll die Drohnen-Registrierung beim LBA Gebühren kosten. Da die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) aber noch nicht an die neuen EU-Regeln für Drohnen angepasst wurde, können laut LBA keine Gebühren für die Betreiberregistrierung erhoben werden.

Die Drohnen-Registrierung beim LBA ist derzeit also noch kostenlos. Eine nachträgliche Gebührenerhebung wird es laut LBA nicht geben; wer also jetzt, ohne Gebühren zu zahlen, die Registrierung vornimmt, muss später nicht im Nachhinein mit Kosten für diese Registrierung rechnen.

 
 

Kompetenznachweis Fernpiloten

Der bisherige Kenntnisnachweis (Einweisungsbescheinigung) wird durch den EU-Kompetenznachweis ersetzt, wobei es neben dem sogenannten „kleinen Drohnenführerschein“ auch noch einen sogenannten „großen Drohnenführerschein“ gibt.

Kleiner Drohnenführerschein

Der sogenannte „kleine Drohnenführerschein“ gilt für Drohnen der Kategorie A1 und A3 der „offenen“ Kategorie“ mit einem Gewicht ab 250 Gramm. Er wird auch Kenntnisnachweis für Fernpiloten genannt. Das deutsche Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stellt auf einer speziell dafür eingerichteten Website Lernmaterial, Trainingsmodule und eine Online-Prüfungsmöglichkeit zur Verfügung.

Prüfung LBA-Drohnenführerschein online

Die Prüfung für den kleinen Drohnenführerschein, auch Trainingsprüfung für den Kenntnisnachweis für Fernpiloten genannt, kann man online auf der speziellen Seite des deutschen Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) ablegen. Hierbei handelt es sich um einen theoretischen Online-Test.

Die LBA-Prüfung wird aber erst freigeschaltet, wenn man das LBA-Drohnenführerschein-Online-Training absolviert wurde, wozu 75 Prozent der Trainingsfragen richtig beantwortet werden müssen. Die Online-Prüfung vom LBA dauert zwar nur maximal 45 Minuten – nach Ablauf der 45 Minuten wird der Online-Test automatisch abgegeben. Allerdings dauert das Online-Training drei Stunden im Durchschnitt. Insgesamt kann man also sagen, dass die Dauer des LBA-Drohnenführerscheins etwas unter vier Stunden beträgt – also LBA-Online-Test und LBA-Online-Training zusammengenommen.

Sowohl das Training als auch die Prüfung kann man so oft wiederholen, wie man möchte. Allerdings solle man laut LBA auf die anfallenden Kosten achten. Wie hoch die Prüfungsgebühr ist, kann wegen der noch fehlenden Gebührenordnung nur geschätzt werden. Vermutlich wird die Gebühr für die LBA-Drohnenführerschein-Online-Prüfung um die 25 € liegen. Bis die Gebührenordnung steht, ist der kleine Drohnenführerschein beim LBA kostenlos.

Großer Drohnenführerschein

Der sogenannte „große Drohnenführerschein“ ist für den Betrieb von Drohnen der Unterkategorie A2 erforderlich. Für dessen Erwerb muss man zusätzlich zum „kleinen Drohnenführerschein“ (Kompetenznachweis vom Fernpiloten) ein praktisches Selbststudium abschließen sowie eine zusätzliche Theorieprüfung bestehen, und zwar bei einer Stelle, die vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannt ist.

Übergangsvorschriften

In Bezug auf das neue EU-Drohnen-Regelwerk gelten verschiedene Übergangsvorschriften, auch Übergangsbestimmungen genannt:

  • Drohnenführerschein/ Kenntnisnachweis:

    Erteilte Erlaubnisse durch Landesluftfahrtbehörden und bei anerkannten Stellen erworbene nationale Kenntnisnachweise würden laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bis längstens zum 1. Januar 2022 weitergelten. Eine Übersicht zu den Übergangsvorschriften in Bezug auf Drohnenführerschein und Kenntnisnachweise stellt das deutsche Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zur Verfügung.
  •  
  • Registrierungspflicht

    Des Weiteren gibt es eine Übergangsschonfrist bis zum 30. April 2021 in Bezug auf die Registrierungspflicht von Drohnen, die in die „offenen“ und „spezielle“ Kategorie fallen. Gleiches gilt für die Anbringung der Registrierungsnummer an der Drohne, solange der Name und die Adresse des Betreibers an der Drohne erkennbar ist.
Anzeige

DJI Mavic Air 2
Anzeige

Alter Drohnenführerschein

Die Prüfung für den alten Drohnen-Führerschein konnte man innerhalb von wenigen Minuten online machen.

Allerdings war eine solche Kurz-Prüfung zur Erlangung vom Drohnenführerschein nur bei der nicht-gewerblichen Nutzung von Drohnen ausreichend.

Wer Drohnen gewerblich nutzte, musste eine tiefergehende Prüfung ablegen (Kenntnisnachweis nach § 21d LuftVO), die länger dauerte und mit höheren Kosten verbunden war.

Infografik mit Einzelheiten und Bildern zur Drohnenverordnung mit Hinweisen, wann bzw. ab welchem Gewicht die Prüfung zum Drohnenführerschein (Kenntnisnachweis) nötig ist.

Wann der Kenntnisnachweis nach der Rechtslage bis zum 30. Dezember 2020 nötig war
[Grafik: BMVI]

Wer musste zu welcher Prüfung?

Drohnenführerschein ist nicht gleich Drohnenführerschein. Man unterscheidet den Kenntnisnachweis für die gewerbliche Drohnennutzung gem. § 21d LuftVO und den Kenntnisnachweis für die nicht-gewerbliche Nutzung nach § 21a iVm. § 21e LuftVO.

Die Pflicht, einen der beiden Kenntnisnachweise vorzulegen, entsteht in beiden Fällen bei Drohnen mit einem Gewicht von über 2 kg, wobei Hobby-Piloten (also bei nicht-gewerblicher Nutzung) auf einem offiziellen Modell-Flugplatz, für den eine Aufsichtsperson bestellt worden ist, auch bei einem Drohnengewicht von über 2 kg keinen Kenntnisnachweis benötigen.

Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer (z.B. Pilotenlizenz), benötigen grundsätzlich keinen Kenntnisnachweis für das Betreiben von Drohnen. Was alles als Luftfahrzeugführer-Erlaubnis anerkannt ist, kann hier nachgelesen werden.

Kenntnis-Nachweis nach §21a/ §21e
(Einweisungs-Bescheinigung)
Kenntnis-Nachweis nach §21d
Gewicht ab 2 kg ab 2 kg
Art der Nutzung nicht-gewerblich gewerblich
Ort der Prüfung auch online auch online
Kosten 26,75 Euro circa 100,- Euro
Alter ab 14 Jahren ab 16 Jahren
Prüfungs-Stellen DMFV, DAEC vom LBA anerkannte Stellen (AST)

Kenntnisnachweis nach § 21a/ § 21e

Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) schreibt vor, dass ab dem 1. Oktober 2017 ein Kenntnisnachweis für das Fliegenlassen von Drohnen ab einem Gewicht von mehr als 2 Kilogramm erforderlich ist. Dieser Kenntnisnachweis wird umgangssprachlich auch Drohnenführerschein genannt.

Wer zum Kenntnisnachweis verpflichtet ist, diesen aber vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zur Folge haben kann. (§ 58 Absatz 1 Nummer 10 iVm. Absatz 2 LuftVG)

Gemäß § 21a Absatz 4 Satz 1 LuftVO erfordert der Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein), dass Kenntnisse in Bezug auf folgende Punkte nachgewiesen werden:

1. Anwendung und Navigation dieser Fluggeräte,
2. einschlägige luftrechtliche Grundlagen und
3. örtliche Luftraumordnung

Auf Modellflugplätzen, für die eine Aufstiegserlaubnis erteilt und eine Aufsichtsperson bestellt ist, ist kein Kenntnisnachweis erforderlich. (§ 21a Absatz 4 Satz 2 LuftVO)

Wo die Online-Prüfung möglich ist

Die Prüfung mit Fragen rund um das Drohnen-Fliegen zur Erlangung des Drohnenführerscheins nach § 21a iVm. § 21e LuftVO (nicht-gewerblich) kann man auch bei bestimmten Verbänden machen – etwa online beim Deutschen Modellflieger Verband (DMFV).

Auch beim Deutschen Aero Club (DAEC) kann der Kenntnisnachweis online erworben werden.

Zur Ablegung der Kenntnisnachweis-Prüfung bei diesen Verbänden (Vereinen) muss man sich zwar auf deren Seiten registrieren; Mitglied muss man allerdings nicht werden. Es ist auch nicht nötig, vor der Prüfung an einem Lehrgang teilzunehmen.

Der Drohnenführerschein kann bei diesen Verbänden ab einem Alter von 14 Jahren gemacht werden, wobei Kandidaten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (z.B. der Eltern) vorweisen müssen. Der Kenntnisnachweis ist fünf Jahre lang gültig. Offiziell heißt der Kenntnisnachweis seitens der Verbände Einweisungsbescheinigung.

Allerdings gilt die Einweisungsbescheinigung nur als Kenntnisnachweis für die Nutzung von Drohnen (Multicoptern) zu Sport-und Freizeitzwecken.

– Anzeige –

Die gute Nachricht: Man kann bei der Prüfung zum Drohnenführerschein nicht durchfallen. Wer Fragen falsch beantwortet, darf die Fragen sooft wiederholen, bis er die richtige Antwort getroffen hat.

Wer sich ein bisschen mit der Materie auskennt, kann die Prüfung innerhalb von 15 bis 20 Minuten schaffen.

Die Fragen zum Drohnenführerschein kommen unter anderem aus den Themen-Feldern Flugbetrieb, Meteorologie (Wetterkunde), Navigation und Luftrecht.

Drohnen-Führerschein-Kosten

Nachdem man die Prüfungs-Fragen etwa auf der Seite des DMFV oder DAEC richtig beantwortet hat, muss man zur Erlangung des Drohnenführerscheins bei einem solchen Luftsportverband (bzw. bei einem von diesem beauftragten Verein) eine Gebühr in Höhe von 26,75 Euro (inkl. 7 % MwSt.) zahlen. Anschließend kann man das Zertifikat herunterladen oder ausdrucken.

Führerschein bei Lufthansa kostenlos?

Im Internet kursieren Informationen, wonach man den Drohnenführerschein bei der Lufthansa kostenlos machen könnte. Gemeint ist das Angebot der Luftfahrtschule Safe-Drone von der Lufthansa Technik, eine kostenlose Basisschulung zu erhalten. Auf Nachfrage hat Safe-Drone tal-mi-or  mitgeteilt, dass es sich bei dieser kostenlosen Basisschulung „nicht um den Drohnenführerschein im Sinne der LuftVO handelt“. Einen kostenlosen Drohnenführerschein, der offiziell anerkannt wäre, kann man bei der Lufthansa also nicht erhalten.

Gewerbliche Nutzung

Wer eine gewerbliche Nutzung von Drohnen anstrebt, kann sich an bestimmte vom Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannte Stellen (AST) wenden, die auch die Ausstellung von gewerblichen Kenntnisnachweisen gemäß § 21d LuftVO anbieten dürfen. Das können Modellflugschulen, normale Flugschulen oder auch technische Prüforganisationen sein. Das Mindestalter für den hier zu erwerbenden Kenntnisnachweis beträgt 16 Jahre.

Die Kosten für die Erlangung des Kenntnisnachweises bei den vom LBA anerkannten Stellen (Drohnenführerschein nach § 21d LuftVO) können variieren, da diese Stellen die Preise selbst festlegen dürfen und liegen um die 100,- Euro.

Manche Stellen bieten übrigens auch eine Prüfung für den sogenannten Befähigungsnachweis an, wenn man eine Online-Prüfung mit mehreren Praxis-Einheiten ablegt. Der Befähigungsnachweis ist zwar rechtlich nicht vorgeschrieben, kann aber bei der Beantragung von Aufstiegs-Erlaubnissen bei bestimmten Landesluftfahrtbehörden als Nachweis der praktischen Fähigkeiten dienen.

Wer Drohnen nur im Sport- und Freizeitbereich nutzt, ist besser beraten, den Drohnenführerschein bei einem der oben vorgestellten Verbände zu erwerben, die eine Einweisungsbescheinigung als Kenntnisnachweis ausstellen und dabei an eine festgelegte Gebühr in Höhe von 25 Euro zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer, also 26,75 Euro gebunden sind.

Weitere Pflichten

Neben dem Kenntnisnachweis kommen noch weitere Pflichten auf den Drohnen-Besitzer zu, wie etwa die Haftpflicht-Versicherungs-Pflicht (gilt für alle Drohnen), die Kennzeichnungspflicht (Drohnen ab einem Gewicht von 0,25 kg) und die Erlaubnispflichten (für alle Drohnen ab 5 kg sowie für alle Drohnen gewichtsunabhängig bei Flughöhen über 100 Metern). Außerdem müssen die Flugverbotszonen respektiert werden. Weiteres zu den Pflichten im Rahmen des Drohnen-Betriebs kann man hier nachlesen.

Drohnenführerschein 2020

Was sich für den Drohnenführerschein 2020 ändert, diese Frage stellen sich viele. Denn es gibt seit letztem Jahr die EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/945 und die EU-Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 zur Vereinheitlichung der Regeln in Europa in Bezug auf unbemannte Luftfahrzeuge.

Die EU-Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 zum neuen EU-Drohnenführerschein-Recht sollte ursprünglich ab dem 1. Juli 2020 gelten. Wegen der Corona-Pandemie hat die Europäische Kommission dieses Datum aber geändert und den Beginn der Geltung der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 nach hinten verschoben. Sie gilt nun ab dem 31. Dezember 2020. Näheres zum neuen Drohnenführerschein, der wegen der Nähe der Geltung der neuen EU-Regeln zum Jahr 2021 auch Drohnenführerschein 2021 genannt wird, finden Sie hier.

Drohnenführerschein in Berlin

Die Frage, ob man einen Drohnenführerschein für Berlin benötigt, ist leicht zu beantworten. Ja, man benötigt einen solchen in denselben Fällen wie im Rest Deutschlands. Viel interessanter ist aber die Frage, wo man in Berlin mit der Drohne fliegen darf.

In der Flugzonen-App der Deutschen Flugsicherung (DFS) konnte man einfach einen Standort, das Gewicht der Drohne und die Flughöhe eingeben und schon bekam man eine Antwort auf die Frage, ob das Drohne-Fliegen in Berlin an diesem Ort erlaubt war oder nicht. Die App funktionierte aber nicht nur für Berlin, sondern für ganz Deutschland. Die DFS-DrohnenApp wurde jedoch Ende 2020 eingestellt.

Einzelnachweise