Robert Züblin – 01.08.2019, 19:47 Uhr |
Die Demonstrationen in Hongkong haben ein neues Level erreicht, nachdem einige Protestierende nun Laserpointer gegen die Polizei einsetzen – angeblich um sich vor Gesichtserkennung zu schützen.
Hongkong im Cyberkrieg?
Die „New York Times“ hatte bereits Ende Juli darüber berichtet, dass die Demonstranten in Hongkong Überwachungskameras mit Farbe übersprühen. Auch der Einsatz von Laserpointern durch Protestierende fand Erwähnung. Die Laser seien gegen Polizeikameras gerichtet gewesen.
Auf Twitter werden nun Aufnahmen eines Hongkonger Nachrichtensenders verbreitet, die Laserpointer zeigen, mit denen Polizeibeamte angestrahlt werden.
Im Ausgangspost steht, es handele sich beim Einsatz der Laserpointer um eine Szene wie aus einem Science-Fiction-Movie. Dazu sagt ein Twitter-Nutzer: „Dahinter steckt jedoch ein schaurig praktischer Zweck: Um die Bemühungen der Hongkonger Regierung/ Chinesen zu behindern, Gesichtserkennungs-Technologie einzusetzen, mit dem Ziel die Demonstranten zu verfolgen.“
Mitte Juni 2019 hatte „tal-mi-or“ berichtet, dass Hongkonger Demonstranten aus Angst vor staatlichen Verfolgungsmaßnahmen ihre Fahrkarten mit Bargeld bezahlen. Bei Nutzung elektronischer Zahlungsmittel bestünde die Gefahr, dass die Behörden beweisen könnten, wer in der Nähe einer Demonstration ein Verkehrsmittel genutzt habe und damit als Teilnehmer einer Demonstration identifiziert werden könnte.
Laserpointer gefährlich?
Das Schweizerische Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt auf seiner Website: „Zu stark strahlende Laserpointer können die Augen schädigen und Menschen gefährlich blenden.“
Es könne zu Netzhautverletzungen kommen, die das Sehvermögen einschränken oder sogar eine Erblindung zur Folge haben. Im Freien dürfen in der Schweiz seit Juni 2019 keinerlei Laserpointer mehr eingesetzt werden. Szenen wie in Hongkong wären damit in der Eidgenossenschaft verboten.
Zwar gebe es verschiedene Gefährdungsklassen, in die Laserpointer eingeteilt würden. Aber: „Nur die kleinste Klasse 1 ist absolut sicher“, schreibt das BAG.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz formuliert seine Gefahreneinschätzung zu Laserklasse 1 etwas vorsichtiger: „Die zugängliche Laserstrahlung ist unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen ungefährlich und verursacht auch bei längerer Bestrahlung keine Schäden am Auge.“
In Bezug auf Laserklasse 2 schreibt das BAG: „Bei Klasse 2 sind Augenschäden möglich, wenn sich eine Person nicht reflexartig innert einer Viertelsekunde abwendet oder das bestrahlte Auge schließt.“ Das BAG warnt jedoch ganz allgemein, dass von Laserpointern oft eine stärkere Strahlung ausgehe, als angesichts ihrer Klasseneinteilung angenommen werden könne. Um sicher zu gehen, sollten Laserpointer daher – egal um welche Klasse es sich handelt – nie auf eine andere Person gerichtet werden.