Keramikgeschirr sollte laut BfR weniger Blei und Cadmium freisetzen

Ein Mitarbeiter hält ein Keramikkännchen in der Hand.
Keramikgeschirr
[Foto: Ulrich Häßler, Quelle: Bundesarchiv/ Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0 de, Kolorierung: Robert Züblin]
Robert Züblin | 23.09.2020 | 16:31 Uhr

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass die Grenzwerte für die Elementlässigkeit bei Keramikwaren (etwa für Steingut oder Porzellan) deutlich niedriger angesetzt werden als in der Richtlinie 84/500/EWG des Europäischen Rates aus dem Jahr 1984 im Rahmen der gesundheitlichen Bewertung von Keramikgegenständen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, vorgesehen.

Prüfbedingungen überarbeitungswürdig

Unter Elementlässigkeit versteht man einen Prozess, bei dem sich chemische Elemente aus einem Material herauslösen. In Bezug auf Gegenstände der sogenannten Kategorie 1 der Richtlinie 84/500/EWG, etwa Teller oder andere flache Gegenstände, komme das BfR im Rahmen des konventionellen Ansatzes auf Freisetzungswerte von 2 μg Blei/dm2, 1 μg Cadmium/dm2 und 20 μg Kobalt/dm2. Im Rahmen des expositionsbezogenen Ansatzes hätte man 10 μg Blei/dm2, 7 μg Cadmium/dm2 und 32 μg Kobalt/dm2 ermittelt. Die vom BfR ermittelten flächenbezogenen Freisetzungsmengen in Bezug auf diese Schwermetalle seien dahingehend abgeleitet worden, dass von diesen keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten seien. Die vom BfR ermittelten Grenzwerte würden in Bezug auf Cadmium bis zu 70fach und in Bezug auf Blei bis zu 400fach unterhalb der aktuell gültigen Grenzwerte liegen.

Auch die Prüfbedingungen im Zusammenhang der Keramikrichtlinie sollten laut BfR dahingehend geändert werden, dass es zu einer Berücksichtigung von Erhitzung, Erwärmung in der Mikrowelle, Heißabfüllungen, Kurzzeitkontakt und über Jahre wiederholtem Gebrauch von Keramikgegenständen komme. Insbesondere in Bezug auf hohe Temperaturen könne es sein, dass die aktuellen Bedingungen die möglichen Elementfreisetzungen unterschätzten.

 
 
 

Kobalt in Richtlinie aufnehmen

Neben der Herabsetzung der Grenzwerte in Bezug auf die Elementlässigkeit von Blei und Cadmium empfiehlt das BfR außerdem, mindestens das Schwermetall Kobalt in die Richtlinie 84/500/EWG mit aufzunehmen.

Aber auch eine technologische Absenkung der Elementlässigkeit bei Keramiken sollten sich die Hersteller zum Ziel setzen; insbesondere wenn Kinder die Zielgruppe von Keramikprodukten seien, die im Zusammenhang mit Lebensmitteln genutzt würden. Denn für die Zielgruppe der Kinder würden häufig farbige Glasuren und Dekore angefertigt, von denen oft eine Schwermetalllässigkeit ausgehe. Das BfR appelliert an die Hersteller bei Keramikgeschirr, das an Kinder adressiert ist, auf niedrige Freisetzungsmengen Acht zu geben.

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