Ist eine Atemschutzmaske wiederverwendbar? Das RKI sagt wie und wann

Medizinisches Personal beim Anlegen von Mundschutz (Mund-Nasen-Schutz, auch MNS genannt).
Medizinisches Personal beim Anlegen von Mundschutz (Mund-Nasen-Schutz, auch MNS genannt)
[Fotograf: Vera Katschorowski-Stark, Quelle: Bundesarchiv/ Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0 de, Kolorierung: Robert Züblin]
Robert Züblin | 23.02.2020 | 23:40 Uhr

Angesichts der vielerorts ausverkauften Atemschutzmasken (FFP-Masken) – gleiches gilt für den sogenannten Mund-Nasen-Schutz (MNS, auch als OP-Gesichtsmaske bekannt) – hat das Robert Koch-Institut (RKI) Hinweise dazu veröffentlicht, wie und wann diese Masken wiederverwendbar sind.

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Atemschutzmaske mehrfach verwenden?

Das RKI macht darauf aufmerksam, dass ein großer Teil der in Europa verkauften Mund-Nasen-Schutz-Artikel und FFP-Masken in China hergestellt würden. Während der COVID-19-Krise sei aber davon auszugehen, dass aus China keine dieser Produkte mehr nach Europa geliefert werden. Allerdings gibt es auch Hersteller wie 3M, die Atemschutzmasken in Großbritannien produzieren, was nichts an der Tatsache ändert, dass auch bei bestimmten 3M-Masken Lieferschwierigkeiten im Großhandel bestehen, die sich auf die gesamte Lieferkette auswirken.

Das RKI empfiehlt zum Ressourcen-schonenden Umgang mit dem MNS, dass die Anzahl von Besuchern, die Patienten besuchen, bei denen ein MNS zu tragen ist, auf ein Minimum beschränkt werden sollte.

 
 
 

Um die Lieferengpässe auszugleichen, gibt das RKI Mitarbeitern im medizinischen Bereich außerdem Empfehlungen, wie eine Wiederverwendung der FFP- und MNS-Masken erfolgen könne und in welchen Situationen das überhaupt möglich ist.

Allerdings seien die RKI-Empfehlungen wegen der höheren Kontaminations- und Infektionsrisiken bei der Wiederverwendung nur in „offiziell ausgerufene[n] Notfallsituationen anzuwenden“, wenn FFP-Masken beziehungsweise MNS-Masken nicht ausreichend vorhanden seien und daher keine andere Möglichkeit bestehe, als Masken mehrfach zu verwenden.

„Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig und beim erneuten Aufsetzen muss eine Kontamination des Trägers insbesondere im Bereich Gesicht (Nase, Mund, Augen) vermieden werden“, schreibt das RKI.

Daneben sind noch viele andere Punkte bei der Wiederverwendung von Atemschutzmasken und Mund-Nasen-Schutz-Masken zu beachten, die man hier nachlesen kann.

FFP-Schutzstufe bei Coronavirus

„Sind Patienten mit luftgetragenen übertragbaren Krankheitserregern infiziert und müssen Tätigkeiten an diesen Patienten bzw. in deren Nähe ausgeführt werden, sind mindestens FFP2-Masken zu tragen. Hinweis: Eine entsprechende Gefährdung besteht beispielsweise bei der Versorgung und Pflege von Patienten mit luftübertragbaren Erregern, wenn die Beschäftigten Hustenstößen dieser Patienten ausgesetzt sein können“, schreibt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Das Robert Koch-Institut empfiehlt dem medizinischen Personal im Zusammenhang mit sogenannten begründeten COVID-19-Verdachtsfällen mindestens das Tragen von FFP2-Masken, wobei der Patient einen MNS tragen solle. Nur wenn kein begründeter COVID-19-Verdachtsfall vorliegen würde, genüge das Tragen einer MNS-Maske durch den Patienten und das medizinische Personal.

 
Update vom 21.04.2020, 16:47 Uhr:
 
 

Mittlerweile hat das RKI seine Empfehlung zu den Hygienemaßnahmen für das medizinische Personal aktualisiert. Zur Frage der Schutzkleidung steht nun Folgendes:

Bei einem begründeten Verdachtsfall:

Bei einem Fall unter differenzialdiagnostischer Abklärung:

Wiederverwendung nach Hitzebehandlung

In einem „Papier zum Einsatz von Schutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens“, das auf den 31. März 2020 datiert ist und auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht wurde, wird beschrieben, wie und welche MNS-Masken, FFP2- und FFP3-Masken durch Hitzebehandlung wiederverwendbar gemacht werden können.

Unterschieden wird in dem Papier aber nicht nur nach MNS- und FFP-Masken, sondern auch nach solchen mit CE-Kennzeichnung, mit Zulassung gemäß Prüfgrundsatz der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) und solchen, die aus den USA, Kanada, Australien oder Japan kommen sowie solchen, die aus China kommen. Bestimmte Masken seien zunächst auf ihre Temperaturbeständigkeit zu überprüfen, bevor sie durch Hitze wiederaufbereitet werden dürften.

COVID-19