Wo das Biwakieren erlaubt ist

 
Aktualisiert am: 12.1.2019, 20:41 Uhr

 

Ob das Biwakieren in den Alpen erlaubt ist oder nicht, hängt teilweise von der jeweiligen Gemeinde ab.

Das Biwakieren kann in Ländern wie Deutschland, der Schweiz und Österreich jeweils ganz unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen.

Ob das Biwakieren erlaubt ist, muss aber nicht nur für jedes Land, sondern teilweise sogar für jede Gemeinde geklärt werden. Mitunter drohen saftige Strafen, wenn man unerlaubter Weise sein Biwak aufschlägt.

Ob das Biwakieren erlaubt ist oder nicht, hängt oft davon ab, ob es sich um ein Schutzgebiet handelt wie hier in den Schweizer Alpen.

Hier ist Biwakieren nicht erlaubt, da es sich um ein Jagdbanngebiet handelt
[Foto: Robert Züblin]

Deutschland: Wo ist biwakieren erlaubt?

Nach Angaben des Deutschen Alpenvereins ist ein Notbiwak „grundsätzlich überall erlaubt“.

Ein geplantes Biwak in den Bergen sei in der Regel geduldet, so der Deutsche Alpenverein und ergänzt: in Schutzgebieten könnte das Biwaken verboten sein, was man bei der Verwaltung des Schutzgebietes erfragen solle.

Es ist immer empfehlenswert, die Erlaubnis des Eigentümers einzuholen, auf dessen Grundstück man biwakieren möchte. Weitere Tipps zum Biwakieren in den Alpen findet Ihr hier.

Biwakieren in der Schweiz

Der Schweizer Alpen-Club (SAC) sagt ebenfalls, dass ein Notbiwak immer erlaubt sei.

Ein geplantes Biwak sei laut SAC in der Regel oberhalb der Waldgrenze unbedenklich, wobei es je nach Kanton und Gemeinde Ausnahmen geben könne. Verbote für das Campieren würden insbesondere in Schutzgebieten gelten, wobei fraglich ist, ob Campieren auch Biwakieren umfasst.

Der SAC versteht unter Campieren: „Übernachten in einem kleinen Zelt außerhalb von offiziellen Campingplätzen.“ Davon grenzt der SAC das Biwakieren ab: „Übernachten ohne Zelt unter freiem Himmel, in einem Iglu oder in einer Schneehöhle.“ Der Verweis auf der SAC-Website zur Biwak-Verbotsliste der Webseite Alternatives-Wandern.ch deutet jedoch darauf hin, dass der Schweizer Alpen-Club unter Campieren im Sinne der Jagdbanngebiete-Verordnung auch das Biwakieren zählt. Insofern sollte man davon ausgehen, dass sowohl das Zelten als auch das Biwakieren in Jagdbanngebieten verboten ist. Gleiches gälte laut SAC unter anderem für den Schweizerischen Nationalpark, viele Naturschutzgebiete sowie während der Schutzzeit die Wildruhezonen.

In Art. 5 e der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete heißt es konkret: „Das freie Zelten und Campieren ist verboten.“ Danach könnte man meinen, dass mit dem Campieren etwas anderes als mit dem Zelten gemeint ist. Laut Duden stehe „campieren“ für „campen, zelten“, wobei eines der Synonyme für „campen“ eben „biwakieren“ sei. Auch dies ist ein Indiz dafür, dass Campieren immer auch das Biwakieren meint.

Gemeinde Regelung
Zermatt In Zermatt zum Beispiel ist das freie Zelten und Campieren untersagt, was dann auch für das hochalpine Gelände rund um das Matterhorn gilt. Zum Campieren zählt nach Angaben des Tourismusbüros „Zermatt Tourismus“ auch das Biwakieren. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußen von bis zu 5000 Schweizer Franken.
Grindelwald Im Camping-Reglement der Gemeinde Grindelwald heißt es: „Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. zum Campieren ausserhalb behördlich bewilligter Campingplätze ist grundsätzlich nicht gestattet.“ Weiter heißt es: „Unter Campieren versteht man das vorübergehende Verweilen und Übernachten von Personen in Zelten, Wohnwagen, Mobilheimen, Wohnautos, Autos, Wohnbusse oder ähnlichen beweglichen Unterkünften.“

Biwak in Österreich

Der Österreichische Alpenverein gibt an, dass das ungeplante Notbiwak zum Beispiel wegen Verletzung, Schlechtwettereinbruch oder Dunkelheit in allen Bundesländern erlaubt sei; allerdings werden diese Ausführungen für das alpine Biwakieren oberhalb der Baumgrenze getroffen.

Geplantes Biwakieren, oder wie der Alpenverein sagt „vorsätzliches Biwakieren“ würde im alpinen Ödland (oberhalb der Baumgrenze) „mit einer Zeltübernachtung gleichgesetzt“ und könnte je nach Bundesland zu Geldstrafen in Höhe von bis zu 14 500 Euro führen.

Es gibt aber Bundesländer, die das Biwakieren erlauben. Sollte dies der Fall sein und auch auf Gemeindeebene kein Verbot bestehen, sollte man trotzdem auch die Erlaubnis des Grundeigentümers einholen.