Rückruf von bei PENNY verkauftem Zupfkuchen (Bäckerkrönung, 500 g)

Kunden beim Einkauf in einem Einzelhandelsgeschäft.
Kunden in einem Supermarkt
[Fotograf: Hubert Link, Quelle: Bundesarchiv/ Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0 de]
Robert Züblin – 14.02.2020, 23:59 Uhr

Das Unternehmen B+F Bakery & Food ruft eine Charge des über den Discounter PENNY vertriebenen Zupfkuchens Bäckerkrönung (500 g) zurück. Auch andere Unternehmen rufen Produkte zurück.

Zupfkuchen-Produktrückruf bei PENNY

Von dem Rückruf der Firma B+F Bakery & Food sei eine Charge des Produktes „Bäckerkrönung, Zupfkuchen, 500 g, tiefgefroren“ betroffen. Die EAN-Nummer würde 28271772 lauten, das Mindesthaltbarkeitsdatum sei 31.10.2020 und die Chargennummer L060-1011119.

„Vor dem Verzehr des betroffenen Produktes wird dringend abgeraten“, heißt es in dem Produktrückruf. „Aufgrund eines Produktionsfehlers ist nicht auszuschließen, dass sich in dem Produkt im Einzelfall weiße Kunststoffteile befinden können. Eine mögliche Gesundheitsgefährdung kann nicht mit abschließender Sicherheit ausgeschlossen werden.“

Kunden könnten den betroffenen Zupfkuchen im jeweiligen PENNY Markt gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Eine Vorlage des Kassenbons sei nicht nötig.

Weitere Rückrufe

Daneben gab es noch weitere Rückrufe von anderen Unternehmen und Produkten.

  • Kartopu „Limon“
  • Die Nergiz Großmarkt GmbH hat einen Rückruf einer Charge des Produktes Kartopu „Limon“ veröffentlicht. Weiterhin würde sich auf dem Produkt die Bezeichnung „80° Kolonya“ finden sowie „eau de Cologne“. Als Mindesthaltbarkeitsdatum (E.D.) sei 03/2020 angegeben und als Produktionsdatum (P.D.) 03/2017. Der Barcode sei 8 691238 987670.

    „Es wurde eine deutliche Überschreitung des zulässigen Methanolgehaltes (Gehalt: 20 %) festgestellt. Der Höchstgehalt nach VO (EU) Nr. 1223/2009 beträgt 5 %. Methanol ist ein Alkohol mit einer hohen akuten Toxizität. Aus diesem Grund und insbesondere aufgrund einer möglichen Verwechselungsgefahr des Produktes mit Lebensmitteln (Aufmachung, Kennzeichnung) ist eine sofortige Rücknahme der Ware vom Markt erforderlich“, heißt es in dem Rückruf.

  • Frühlingsrollenteigblätter der Marke „Spring Home“
  • Wie Untersuchungen ergeben hätten, würden die folgenden Produkte der Marke „Spring Home” Milch enthalten, was auf der Verpackung aber nicht erwähnt sei:

    • Frühlingsrollenteigblätter 190 mm, 20 X 550 g, EAN 8888003190506, Art.-Nr.: 02100
    • Frühlingsrollenteigblätter 215 mm, 20 X 550 g, EAN 8888003215407, Art.-Nr.: 02101
    • Frühlingsrollenteigblätter 150 mm, 40 X 400 g, EAN 8888003150500, Art.-Nr.: 02102
    • Frühlingsrollenteigblätter 250 mm, 30 X 550 g, EAN 8888003250309, Art.-Nr.: 02103
    • Frühlingsrollenteigblätter 125 mm, 40 X 250 g, EAN 8888003125508, Art.-Nr.: 02105
     

    „Sie können das betreffende Produkt an das Geschäft zurückgeben und der Kaufbetrag wird Ihnen erstattet. Verbraucher, die keine Allergie gegen Milch haben, können das Produkt weiter wie gewohnt verwenden“, heißt es in dem Rückruf.

    Die Marke „Spring Home” gehöre dem Unternehmen „Tee Yih Jia”.

  • Orangenlimonade
  • Die Staatliche Mineralbrunnen AG Bad Brückenau hat einen Rückruf einer Charge „Staatl. Bad Brückenauer Orangenlimonade 12 x 0,7 l Glas“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 09.10.20 veröffentlicht. Der Vertrieb des Produktes sei in Nord-Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz erfolgt.

    „Es bestehen Anhaltspunkte für eine punktuelle biologische Verunreinigung einzelner Flaschen. Da nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass es zu Überdruck kommt und eine Berstgefahr theoretisch besteht, bitten wir, das Produkt mit diesem MHD nicht zu verzehren“, heißt es in dem Rückruf.

    Bei Vorlage des Kassenbons würde den Kunden der Kaufpreis erstattet werden.

Produktrückrufe