Rückruf agava Quinoasauerteig, 30 g: fehlerhafte Allergenkennzeichnung

Kunden beim Einkauf in einem Einzelhandelsgeschäft.
Kunden im Lebensmittelladen
[Fotograf: Hubert Link, Quelle: Bundesarchiv/ Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0 de]
Robert Züblin | 07.11.2021 | 23:59 Uhr

Die Sonnentracht GmbH ruft eine Charge des Artikels „agava Quinoasauerteig, 30 g“ zurück – wegen fehlerhafter Allergenkennzeichnung.

Bei Zöliakie nicht verzehren

Konkret von dem Rückruf des Produktes „agava Quinoasauerteig, 30 g“ betroffen ist die Charge mit der Chargennummer 38991 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 07.10.2022.

Zum Grund des Rückrufes heißt es in diesem: „Wie das Unternehmen mitteilt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gluten in dem Produkt enthalten ist. Verbraucher:innen, die unter einer Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) leiden, sollten das Produkt nicht verzehren. Für alle anderen Personen ist der Verzehr unbedenklich.“

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