RKI empfiehlt Quarantäne für Geimpfte bei Omikron-Kontakt

Ärzte legen während einer Visite beim Patienten die Therapie fest.
Juli 1948: Ohne Typhus-Impfung kein Grenzübertritt in die Sowjetzone
[Fotograf: unbekannt, Quelle: Bundesarchiv/ Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0 de]
Robert Züblin | 18.12.2021 | 11:30 Uhr

In einer schwer auffindbaren Empfehlung vom Robert Koch-Institut (RKI) wird seit dem 29. November 2021 auch die Quarantäne für Geimpfte bei Omikron-Kontakten empfohlen, also für Personen, die vollständig geimpft sind, aber Kontakt zu einem Infizierten mit Omikron hatten; auf den prominenten FAQ-Seiten des RKI wurde diese Empfehlung nicht aktualisiert, sondern dort wird im Gegenteil mit falscher Information eine Quarantänebefreiung im Falle einer vollständigen Impfung auch bei Omikron-Kontakten in Aussicht gestellt.

Seit Wochen falsche Info beim RKI

Wenn man sich über Google informieren will, welche Freiheiten eine Impfung verspricht, und etwa die Suchbegriffe „Quarantäne Geimpfte RKI“ in die Suchzeile eingibt, befindet sich unter den ersten Suchtreffern ein Link zu der RKI-Seite „Kontaktpersonen und Quarantäne (Stand: 9.9.2021) – RKI“. Dort heißt es bei der häufig gestellten Frage zum Coronavirus SARS-CoV-2 „Wann und wie lange muss man in Quarantäne?“, dass vollständig geimpfte Kontaktpersonen dann nicht in Quarantäne müssten (beziehungsweise diese „nicht erforderlich“ sei), solange die infizierte Person, zu der Kontakt bestand, nicht mit der Virusvariante Beta oder Gamma infiziert worden sei.

Die genaue Formulierung auf der FAQ-Seite „Kontaktpersonen und Quarantäne (Stand: 9.9.2021)“ lautet:

„Eine Quarantäne ist nach aktueller Datenlage nur dann nicht erforderlich, wenn die Kontaktperson vollständig gemäß den Empfehlungen der STIKO geimpft wurde, innerhalb der letzten 6 Monate eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat („Genesene“) oder als genesene Person eine Impfstoffdosis gemäß STIKO-Empfehlung erhalten hat und es sich um keine Exposition gegenüber den Virusvarianten Beta (B.1.351) und Gamma (P.1) handelt.“

Beim RKI nachgefragt, ob die Befreiung Geimpfter von der Quarantäne auch gelte, wenn Geimpfte Kontakt zu Omikron-Infizierten gehabt hätten, heißt es in einer Antwort des RKI vom 17.12.2021 gegenüber tal-mi-or:

„Die betreffende FAQ hat den Stand 9.9.2021 und wird zeitnah aktualisiert, in der FAQ wird auf folgendes Dokument verlinkt (Stand 14.12.): ww.rki.de/covid-19-kontaktpersonen.“

Damit meint das RKI also, keine Verantwortung für die veraltete Information auf seiner Webseite tragen zu müssen; man müsse nur den richtigen Link anklicken. Nur leider befindet sich dieser Link an ganz anderer Stelle in der Antwort auf die Frage, wie die Quarantäneregelung für Geimpfte bei Omikron-Kontakten ist, und zwar hier: „Das RKI gibt Empfehlungen u.a. zu Priorisierungskriterien, Definition enger Kontaktpersonen sowie zur Dauer der Quarantäne (siehe Kontaktpersonen-Nachverfolgung (KP-N) bei SARS-CoV-2-Infektionen).“ Es gibt für jemanden, der sich zu der Frage der Quarantänepflicht Geimpfter bei Omikron-Kontakten auf der FAQ-Seite des RKI informiert, ohnehin schon keinen Grund, sich nach dem Lesen der Antwort weiter durch die Seiten des RKI zu klicken. Aber erst recht gibt es keinen Anlass für den Informationssuchenden, einen Link anzuklicken, der gar nicht in dem Abschnitt auftaucht, in dem die Information steht, die er gesucht hat.

Bei dem vom RKI angegebenen Link „www.rki.de/covid-19-kontaktpersonen“ wird man auf die Seite „Kontaktpersonen-Nachverfolgung (KP-N) bei SARS-CoV-2-Infektionen“ weitergeleitet. Dort heißt es in der Version vom 14.12.2021:

„Unabhängig von diesem grundsätzlichen Vorgehen zur Quarantänedauer ist bei Einzelfällen, bei denen bereits bekannt ist, dass es sich um eine Exposition gegenüber einer VOI oder VOC (außer Alpha – B.1.1.7 oder Delta – B1.617.2 sowie Sublinien, siehe Übersicht zu den Virusvarianten) handelt, eine Quarantäne von 14 Tagen sowie eine Testung mittels PCR (möglichst an Tag 1 der Ermittlung der engen Kontaktperson) immer empfohlen. Dieses Vorgehen gilt ebenso für vollständig geimpfte und genesene Kontaktpersonen.“

Eine ähnliche Formulierung befindet sich bereits seit dem 29. November 2021 in der Vorgängerversion der Webseite „Kontaktpersonen-Nachverfolgung (KP-N) bei SARS-CoV-2-Infektionen“:

„Unabhängig von diesem grundsätzlichen Vorgehen ist bei Einzelfällen, bei denen bereits bekannt ist, dass es sich um eine Exposition gegenüber einer VOI oder VOC (außer Alpha – B.1.1.7 oder Delta – B1.617.2 sowie Sublinien, siehe Übersicht zu den Virusvarianten) handelt, eine Quarantäne der vollständig geimpften sowie genesenen Kontaktpersonen von 14 Tagen sowie eine Testung mittels PCR (möglichst an Tag 1 der Ermittlung der engen Kontaktperson) immer empfohlen.“

In der erwähnten „Übersicht zu besorgniserregenden SARS-CoV-2-Virusvarianten (VOC)“ findet sich in der Version vom 29.11.2021 bereits Omikron als VOC.

Ungeimpfte könnten sich getäuscht fühlen

Kurz: Das RKI informiert den Bürger seit Wochen mit einer veralteten und damit falschen Information zur Quarantänepflicht Geimpfter bei Omikron-Kontakten und hält es noch nicht einmal auf Nachfrage für erforderlich, diese falsche Information umgehend zu korrigieren. Notfalls hätte das RKI die FAQ-Seite mit den falschen Informationen auch vom Netz nehmen können.

Ungeimpfte könnten sich durch die in Aussicht gestellte Befreiung von der Quarantänepflicht bei Kontakt zu Omikron-Infizierten im Falle einer vorhergehenden vollständigen Impfung verleitet sehen, sich nun impfen zu lassen. Insbesondere da befürchtet wird, dass Omikron schon in den nächsten Wochen die dominierende Virusvariante bei den SARS-CoV-2-Ansteckungen sein wird.

COVID-19