Robert Züblin – 07.02.2020, 23:39 Uhr |
Der Lebensmittelproduzent Rügenwalder Mühle ruft eine Charge „Schinken Spicker Bunte Paprika-Lyoner 80 g“ zurück – wegen eventueller scharfkantiger Plastikteilchen in der Verpackung.
Andere Schinken Spicker nicht betroffen
Konkret ginge es um den Artikel „Schinken Spicker Bunte Paprika-Lyoner 80 g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 02.03.2020 und der Chargennummer BL0401 03, wobei auch die sogenannten Folgenummern betroffen seien, also alle Nummern, die hinter der 3 noch weitergehen.
Die Rügenwalder Mühle Carl Müller GmbH und Co. KG stellt klar: „‚Schinken Spicker Fleisch Bunte Paprika-Lyoner‘ mit anderen Chargennummern und/oder anderem Mindesthaltbarkeitsdatum sind nicht betroffen. Auch alle anderen Schinken Spicker Sorten (vegetarisch, vegan und Bio) sowie alle anderen Produkte der Rügenwalder Mühle sind nicht betroffen.“
Der Grund für den Rückruf: Wegen eines technischen Defektes könne nicht „vollkommen ausgeschlossen werden“, dass in der Verpackung scharfkantige weiße Plastikteilchen enthalten seien. Die Kunststoffteilchen könnten eine Größe von circa 1 cm haben, und bei deren Verschlucken könne von den Fremdkörpern eine Gesundheitsgefahr ausgehen. Das Unternehmen Rügenwalder Mühle Carl Müller GmbH und Co. KG rät davon ab, die betroffene Charge zu verzehren. Außerdem sollen sich die betroffenen Verbraucher über das Service-Telefon der Rügenwalder Mühle an das Unternehmen wenden.
Rückruf Biogreno Sojaflocken 500 g
Daneben wurde heute ein Rückruf des Unternehmens Nordlicht Naturkost Handels GmbH auf der Seite lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Darin ruft das Unternehmen den Artikel Biogreno Sojaflocken 500 g mit der Lot-Nummer 1903182 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15.12.2020 zurück.
Der Grund für den Produktrückruf sei, dass die Sojaflocken mit Tropanalkaloiden verunreinigt sein könnten. Das Unternehmen erklärt, dass Tropanalkaloide in Pflanzen wie Bilsenkraut, Tollkirsche und Stechapfel enthalten seien und die Verunreinigung durch diese Pflanzen bei der Sojaernte entstanden sein könne. Wegen der Tropanalkaloide könne es unter anderem zu vorübergehenden Sehstörungen oder Müdigkeit kommen.
Kunden, die die betroffene Ware gekauft hätten, könnten diese in den Laden zurückbringen und würden dann den Kaufpreis erstattet bekommen.