„Pizzaschnecken Salami 270 g“ der Firma Dermaris zurückgerufen

Kunden beim Einkauf in einem Einzelhandelsgeschäft.
Einkaufen im Supermarkt
[Fotograf: Hubert Link, Quelle: Bundesarchiv/ Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0 de]
Robert Züblin | 17.04.2020 | 21:57 Uhr

Die Firma Dermaris GmbH hat den Rückruf einer Charge „Pizzaschnecken Salami 270 g“ veröffentlicht – wegen möglicher weißer Kunststoffteilchen.

Kunststoffteilchen in Pizzaschnecken

Von dem Rückruf der „Dermaris Pizzaschnecken Salami 270 g“ sei laut der Firma Dermaris die Charge mit der Chargennummer 3022004 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 07.05.2020 betroffen.

Die Firma Dermaris GmbH schreibt zum Grund des Produktrückrufes:

„Es ist nicht auszuschließen, dass sich kleine, weiße Kunststoffteilchen im Produkt befinden. Der oben genannte Artikel mit oben genanntem MHD sollte daher vorsorglich nicht mehr verzehrt werden.“

Wer das betroffene Produkt gekauft habe, solle es an den Verkaufsort zurückbringen. Der Kaufpreis würde dort erstattet werden.

Weitere Produktrückrufe

Letzte Woche waren von anderen Unternehmen eine Charge oder mehrere Chargen von insgesamt fünf verschiedenen Produkten zurückgerufen worden:

  • Die BioGourmet GmbH hatte die Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 18.03.21 und der Chargenkennzeichnung „irm“ des Artikels „Paprika & Cashew 130 g“ zurückgerufen. Zum Rückruf-Grund wurde Folgendes angegeben:
     

    „Fälschlicherweise wurde für das Produkt Kichererbse & Paprika das Etikett Paprika & Cashew eingesetzt. Aufgrund der möglichen allergischen Reaktion durch den Verzehr sollten Personen mit einer Sesam-Allergie den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt keinesfalls konsumieren. Für Personen ohne Sesam-Allergie ist das Produkt uneingeschränkt zum Verzehr geeignet.“

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  • Die Firma Weiling GmbH hatte den „Schafgouda jung“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 03.05.2020 und dem Genusstauglichkeitskennzeichen DE NW 90097 EG zurückgerufen.
     

    „Durch einen Fehler in der Produktion wurden Teile der Charge des bioladen*Gouda jung (aus Kuhmilch) mit dem Etikett des Schafgouda jung gekennzeichnet. In dem Produkt ist das Allergen Kuhmilcheiweiß enthalten. Wir bitten vor allem Personen, die gegen Kuhmilch allergisch sind, den Gouda mit dem betroffenen MHD und dem falschen Etikett nicht zu verzehren und in den Laden zurück zu bringen. Der Kaufpreis wird Ihnen selbstverständlich auch ohne Kassenbon erstattet“, hieß es in dem Produktrückruf.

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  • Die Ökoland GmbH Nord hatte mehrere Chargen des Produktes „Ökoland Tiefkühl Rahm-Spinat 400 g“ zurückgerufen. Konkret seien die Chargen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 07.2021 und der Chargennummer L0027F52 sowie dem MHD 08.2021 und den Chargennummern L0044F52 und L0045F52 betroffen. Der Grund für den Rückruf sei ein Fremdkörperfund gewesen.
     

    „Bei den Fundkörpern handelt es sich mutmaßlich um kleine weiße Kunststoffteilchen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese möglicherweise in weiteren Packungen der genannten Chargen enthalten sind. Die weißen Teilchen sind im Produkt farblich gut erkennbar. Aufgrund der Größe von unter 5 mm und ihrer Form werden diese als nicht gesundheitsgefährdend eingestuft. Trotzdem möchten wir die Ware vorsorglich vom Markt nehmen“, hieß es in dem Rückruf.

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  • Auf der Website lebensmittelwarnung.de wurde der Rückruf mehrerer Chargen des Produktes „Neubauers Original Braunschweiger Heringssalat“ veröffentlicht. Betroffen seien die Chargen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 18. APR. 2020, 19. APR. 2020, 20. APR. 2020 und 21. APR. 2020 sowie den Los-Kennzeichnungen 20049, 20050, 20051 und 20052.
     

    „Es kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass metallische Fremdkörper in dem Produkt enthalten sind. Beim versehentlichen Verschlucken kann von diesen Fremdkörpern eine Gesundheitsgefahr ausgehen“, heißt es auf lebensmittelwarnung.de als Grund für den Rückruf.

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  • Die Orienta Foods GmbH hatte den Rückruf einer Charge des Produktes „Durra, Frike“ (Verpackung: 15.8 oz (450g) 0.99lb) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12/ 2020 und der Kennzeichnung B:11 veröffentlicht.
     

    „Bei dem Produkt konnte festgestellt werden, dass die europäischen Grenzwerte von aliphatischen Kohlenwasserstoffen (MOSH) und aromatischen Kohlenwasserstoffen (MOAH) überschritten wurden. Der Verzehr kann gesundheitsschädlich sein“, hieß es in dem Produktrückruf.

Produktrückrufe