Definition
1. Definition von Biwakieren
2. Wo ist Biwakieren erlaubt?
3. Ausrüstung zum Biwakieren
4. Einzelnachweise

Hier ist das Biwakieren nicht erlaubt, da es sich um ein Schutzgebiet handelt
[Foto: Robert Züblin]
Ob nun ein Tarp, das wie ein Zelt aufgebaut wird, aber zumindest an einer Seite noch offen ist, von einem Ordnungshüter als Biwak oder Zelt eingestuft wird, ist allerdings nicht vorhersehbar.
Beim Biwakieren bleibt man in der Regel nur eine Nacht an einem Ort.
Ursprünglich stammt der Begriff Biwak vom Niederländischen bijwacht, wobei „bij“ „bei“ heißt und „wacht“ eben „wacht“. Bezeichnet wurde damit ursprünglich eine Beiwache, also eine zusätzliche Wache, die im Freien kampiert hat und damit die Hauptwache im Wachhäuschen verstärken sollte.[2]
Ausführliche Tipps zum Biwaken in den Alpen können hier nachgelesen werden.
Wo ist das Biwakieren erlaubt?
Die Frage, ob ein Biwak erlaubt ist oder nicht, hängt vom Land ab. Teilweise haben auch Bundesländer und Gemeinden jeweils besondere Regelungen. Man sollte sich auf jeden Fall vor dem Aufschlagen des Biwaks erkundigen, ob man das darf oder nicht – insbesondere wenn es sich nicht um ein Notbiwak, sondern um ein geplantes Biwak handelt. Es empfiehlt sich auch, den Grundeigentümer um Erlaubnis zu bitten, ob man auf seinem Land biwakieren darf.
Ausrüstung zum Biwakieren
Folgende Ausrüstungsgegenstände sollte man für ein Biwak mitnehmen:
- Rucksack (Werbe-Link)
- Wasserschutz für den Rucksack
- Isomatte (Werbe-Link)
- Schlafsack (lieber einen wärmeren wählen) (Werbe-Link)
- Biwaksack (Werbe-Link)
- Tarp (für den Notfall) (Werbe-Link)
- Wanderstöcke (auch um damit das Tarp aufzubauen) (Werbe-Link)
- Kocher (Werbe-Link)
- Topf
- Essen
- Wasser
- Lampe
- Mobiltelefon (für den Notfall)
Einzelnachweise
[1] Scout-o-Wiki: Biwak, abgerufen am 12.1.2019
[2] Wissenschaftlicher Rat und die Mitarbeiter der Dudenredaktion unter der Leitung von Günther Drosdowski (Hrsg.): DUDEN, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, Band 2, Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich 1993, S. 544.