EU-Leistungsschutzrecht gegen Google – Axel Springer schuld am Uploadfilter?

Von Robert Züblin – 26.03.2019, 10:07 Uhr
 

Eine der treibenden Kräfte hinter dem EU-Leistungsschutzrecht ist der Axel-Springer-Konzern, Erfinder des deutschen Leistungsschutzrechtes für Presseverleger. In Europa soll vollendet werden, was in Deutschland misslang: Die Konzern-Gewinne von Google & Co. abschöpfen, weil es vielen Presseverlagen lange Zeit nicht gelungen ist, im Internet Geld zu verdienen.

Demonstration gegen Uploadfilter und das EU-Leistungsschutzrecht am 23. März 2019 in Berlin. Der Protest richtet sich gegen die EU-Richtlinie im Rahmen der EU-Urheberrechtsreform.
Demonstration gegen Uploadfilter in Berlin am 23. März 2019
[Foto: Robert Züblin]

 
Aber ist Axel Springer auch an den Uploadfiltern in Artikel 13 des aktuellen Richtlinienentwurfes zum neuen EU-Urheberrecht schuld?

Die Ausführungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel deuten darauf hin, dass Frankreich in den Verhandlungen zur Urheberrechts-Richtlinie fast uneingeschränkte Uploadfilter zugestanden worden sind, damit Deutschland im Gegenzug das von Springer so sehnlichst gewünschte Leistungsschutzrecht 2.0 durchboxen konnte – eines mit Effektivitätsgarantie.

Das Leistungsschutzrecht sei von Frankreich ursprünglich abgelehnt worden, wie Sascha Lobo bereits im Sommer 2018 berichtete. Für den Deal mit Frankreich musste die Bundesregierung den Koalitionsvertrag brechen, denn eigentlich hatte man sich darin gegen Uploadfilter ausgesprochen, weil man diese für unverhältnismäßig hielt.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es unter dem Punkt „Digitales Europa“: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“

 
 

Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Die Verbindungen von CDU und Springer im Zusammenhang mit der Einführung eines EU-Leistungsschutzrechtes sind nicht zu übersehen. Bereits bei der Verabschiedung des deutschen Leistungsschutzrechtes im Jahr 2013 wurde untersucht, ob diese Verbindungen auch genutzt worden seien. Denn während der Chef-Lobbyist von Axel Springer, Dietrich von Klaeden, zum damaligen Zeitpunkt das Leistungsschutzrecht umwarb, saß sein Bruder, Eckart von Klaeden, als Staatsminister im Bundeskanzleramt. Er sei aber „in Angelegenheiten des geplanten Leitungsschutzrechts für Presseverlage mit keinen Aufgaben betraut“ gewesen, wie eine kleine Anfrage im Bundestag ergab. Eckart von Klaeden war damals Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung. In der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage steht jedoch auch, dass Eckart von Klaeden an den Sitzungen des Bundeskabinetts teilgenommen habe, bei denen es um das neue Leistungsschutzrecht ging.

Bereits im Jahr 2011 versprach Merkel, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht nur in Deutschland kommen wird, sondern auch auf EU-Ebene. Bei einer Rede auf dem Zeitungskongress des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am 19. September 2011 in Berlin sagte Angela Merkel gegenüber der Branche: „Verlegerische Leistungen kosten Zeit und Geld. Deswegen kann ich auch gut verstehen, dass ein Leistungsschutzrecht für Verleger gefordert wird. Deshalb arbeitet die Bundesregierung derzeit an einem Gesetzentwurf, der das Urheberrecht weiter an die Anforderungen einer modernen Informationsgesellschaft anpassen soll. Wir haben es nicht vergessen; es wird vorangetrieben. Wir streben eine ausgewogene Regelung an, die den berechtigten Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt. Im Übrigen werden wir diese Debatte um den Schutz der Rechte von Herausgebern und Journalisten an der Nutzung ihrer Werke auch auf europäischer Ebene vorantreiben, denn in Deutschland allein reicht eine solche Lösung nicht aus.“

In Deutschland ist die Strategie von Axel Springer und anderen Presseverlagen allerdings nicht aufgegangen. Da nach Inkrafttreten des deutschen Leistungsschutzrechtes, konkret § 87 f UrhG, nur noch „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ lizenzfrei in Suchmaschinen angezeigt werden durften, hatte Google angekündigt, die Darstellung von Artikeln derjenigen Verlage auf die Anzeige der Überschrift und den Link zu verkürzen, die keine Gratis-Lizenz erteilten – Snippets und Vorschaubilder sollten also wegfallen. Daraufhin erfolgte eine Beschwerde beim deutschen Bundeskartellamt seitens der Verwertungsgesellschaft VG Media, in der auch Axel Springer als Gesellschafter sitzt. Das Kartellamt sah in dem Verhalten von Google jedoch keinen Verstoß gegen das deutsche Kartellrecht. Google wollte mit der angekündigten Verkürzung der Suchergebnisse auf die Überschrift nur das deutsche Leistungsschutzrecht einhalten. Denn die Anzeige von Schlagzeilen sei durch dieses nicht geschützt, wie es sowohl in der Begründung zum Gesetz heißt als auch in einem Urteil des OLG München (Urteil vom 14.07.2016 – 29 U 953/16).

Nun will der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) mit dem EU-Leistungsschutzrecht einen zweiten Anlauf wagen: „Sollte ein dominantes Unternehmen wie Google europaweit seine Marktmacht ausnutzen, um ein mögliches Verlegerrecht zu umgehen, stellen sich umgehend Fragen zum Marktmissbrauch und zu entsprechenden rechtlichen Konsequenzen.“

Tatsächlich ähnelt der Wortlaut im aktuellen Richtlinien-Entwurf in Bezug auf das, was lizenzfrei angezeigt werden kann, dem Text im deutschen Urheberrechtsgesetz. In der geplanten EU-Richtlinie heißt es, dass das europäische Leistungsschutzrecht nicht für „einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge aus einer Presseveröffentlichung“ gelten solle. Anders als in der Begründung zum deutschen Leistungsschutzrecht steht in den Gründen zur geplanten EU-Richtlinie unter Ziffer 58, es sei wichtig, dass die „Ausnahme der sehr kurzen Auszüge so ausgelegt werde, dass sie die Wirksamkeit der in dieser Richtlinie vorgesehenen Rechte nicht beeinträchtigt.“

Damit hofft also der BDZV scheinbar, dass Google endgültig in die Knie gezwungen werden kann. Denn wenn man die Richtlinie sehr eng auslegt, müsste sich Google jetzt auch die Überschriften lizenzieren lassen, da die Verfechter des Leistungsschutzrechtes argumentieren, dass fast 50 Prozent der Nutzer nur die Ausschnitte in den Suchergebnissen lesen würden und nicht den Artikel selbst nach einem Klick auf den Link. Und als Ausschnitt könnte man auch eine aussagekräftige Überschrift werten.

Google würde bei dieser sehr engen Betrachtung also theoretisch nichts anderes übrig bleiben, als Verlage auszulisten, die keine Gratis-Lizenz erteilen. Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt hatte jedoch im Jahr 2015 im Zusammenhang mit dem Streit um das deutsche Leistungsschutzrecht gesagt: „Wir haben Google […] deutlich gemacht, dass eine Totalauslistung einzelner Verleger einen Verstoß gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot darstellen könnte.“ Da sich auch das geplante europäische Regelwerk nicht auf Google News beschränkt, sondern sich zusätzlich auf die Ergebnisse in der normalen Google-Suche bezieht, wäre es mit einer Schließung von Google News also nicht getan, um sich vor kartellrechtlichen Strafen wegen Diskrimierung zu schützen.

Google hat in einem Blog-Beitrag bereits durchschimmern lassen, dass es einen anderen Weg gehen werde. Statt der Auslistung werde es zur verkürzten Anzeige von Suchergebnissen derjenigen Verlage kommen, die keine Gratis-Lizenzen erteilen werden. Diesen Weg ging Google bereits in Deutschland, wobei dort noch die kompletten Überschriften angezeigt werden durften. Wie die europäische Google-Version ohne Überschriften aussieht, konnte man bereits in einem Experiment von Google sehen.

Sollte das neue Leistungsschutzrecht in der EU umgesetzt werden, könnten die Suchergebnisse von Nachrichtenseiten der Presseverlage so verkürzt ohne Überschrift dargestellt werden.
Google-Test im Januar 2019: Das könnte das EU-Leistungsschutzrecht bewirken
[Screenshot: Robert Züblin]

 
Vermutlich wird Google aber einen Kompromiss eingehen und statt der Überschrift, ein Schlagwort anzeigen. Anderenfalls wäre die Benutzerfreundlichkeit der Suchmaschine extrem eingeschränkt.

Man könnte allerdings darüber nachdenken, ob man bei beschreibenden Überschriften auf die Ausnahme in Bewegungsgrund 57 zurückgreifen kann, wonach reine Fakten nicht vom Leistungsschutzrecht geschützt seien. Da aber die Wahl der richtigen Überschrift mehr als nur die Wiedergabe von reinen Fakten ist, sondern auch Geschick für die Kürze und für das Wecken von Interesse erfordert, kann hier nicht von einer rechtssicheren Ausnahme gesprochen werden. Im Übrigen ist fraglich, was mit „reine Fakten“ genau gemeint ist und wie Google erkennen soll, ob Fakten in einer Überschrift stehen oder etwa Meinungen.

 
 

Oettinger macht Stimmung in der Bild

Im Zusammenhang mit den europaweiten Protesten gegen die EU-Urheberrechtsreform am 23. März 2019 hatte der CDU-Politiker Daniel Caspary in der Bild-Zeitung behauptet: „Nun wird offensichtlich versucht, auch mit gekauften Demonstranten die Verabschiedung des Urheberrechts zu verhindern.“ Tatsächlich spielte Caspary damit auf eine von einer NGO finanzierte Lobbyreise für 20 Personen nach Brüssel an.

Tags darauf fragte die „Bild“ den Urvater der EU-Urheberrechtsreform Günther Oettinger (CDU) in Bezug auf die Kritik an der geplanten Urheberrechts-Richtlinie: „Ist da Geld geflossen?“ Darauf antwortete Oettinger: „Die Online-Plattformen haben viel Geld für die Lobbyarbeit gegen unseren Vorschlag ausgegeben.“

Wie es aussieht, hatte der einstige EU-Digitalkommissar für digitale Wirtschaft Oettinger vergessen, dass er sich im September 2017 mit Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner und dem EU-Parlaments-Berichterstatter zur Urheberrechts-Richtlinie Axel Voss (CDU) getroffen hatte, um das neue Regelwerk zu besprechen. Die Online-Plattformen waren also nicht die Einzigen, die Geld für Lobbying ausgegeben haben, wenn Springer-Chef Döpfner sich sogar höchst persönlich nach Straßburg bewegte. Das Kuriose an diesem Treffen: Kommissionsmitglied Oettinger war zu diesem Zeitpunkt eigentlich gar nicht mehr für die digitale Wirtschaft zuständig, sondern für die Finanzplanung und den Haushalt. Er soll Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gebeten haben, nach seinem Ressortwechsel innerhalb der Kommission trotzdem noch an der Urheberrechtsreform insbesondere dem EU-Leistungsschutzrecht mitwirken zu dürfen, wie die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht berichtete.

Oettinger hatte für die Kommission als Digitalkommissar im Jahr 2016 einen Vorschlag zur Urheberrechtsreform ausgearbeitet, der sowohl ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger als auch das Instrument der Uploadfilter („Inhaltserkennungstechnologien“) enthielt, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Es sind genau diese beiden heißdiskutierten Urheberrechts-Novellen, die nach einer dreijährigen Diskussion in EU-Parlament, Ministerrat und der Kommission auch im ausgehandelten Richtlinien-Entwurf stehen, der dem EU-Parlament am 26. März 2019 zur Abstimmung vorgelegt wird.

Dabei waren Staaten wie Frankreich angeblich gegen das Leistungsschutzrecht, wollten aber Uploadfilter. Die deutsche Position sei genau andersherum gewesen, wie Sascha Lobo berichtet. Zwischen Frankreich und Deutschland sei es daher zu einem Deal gekommen, bei dem Frankreich seine Uploadfilter und Deutschland sein Leistungsschutzrecht erhalten habe.

Angela Merkel mit Friede Springer per Du

Das, was Angela Merkel von dem Deal mit Frankreich berichtet, hört sich wirr an, ist es auch, belegt aber, dass die Einführung eines EU-Leistungsschutzrechtes für Deutschland derart im Mittelpunkt steht, dass Merkel selbst im Zusammenhang mit Artikel 13 (jetzt Artikel 17) vom Leistungsschutzrecht spricht, obwohl es darin um die eigentlich im Koalitionsvertrag ausgeschlossenen Uploadfilter geht:

„Wir machen hier zu Hause eine Koalitionsvereinbarung; wir schreiben etwas hinein, finden das auch alle richtig und stehen dazu. Jetzt sind wir Partner innerhalb der Europäischen Union, und jetzt kommt ein anderer Partner mit aus seiner Perspektive genauso guten Gründen und sagt: Ich sehe das aber anders. – Beim Urheberrecht hat Frankreich gesagt: Ihr könnt nicht alle Start-ups beim Leistungsschutz ausnehmen; das geht nicht; das würde dazu führen, dass es nur noch Start-ups gibt und überhaupt keinen Leistungsschutz für die Kreativen mehr. – Wir haben gesagt: Wir sehen das ein bisschen anders. – Das Europäische Parlament, Europa, hat fast eine Dekade diskutiert, um zu einem Leistungsschutzrecht zu kommen. Müssen wir am Ende bereit sein, ein Stück von unseren Positionen abzugeben, damit auch andere Kompromisse eingehen, oder sagen wir: ‚Nein, einmal niedergeschrieben, Koalitionsvereinbarung 2018, null Veränderung‘? Ich glaube, dann können wir keine guten Partner sein. Das ist natürlich hart, das ist schwierig, und wir werden ja nun auch versuchen, ohne die in der Richtlinie gar nicht genannten Uploadfilter auszukommen.“

Wortwörtlich stehen Uploadfilter tatsächlich nicht im Richtlinien-Entwurf, aber anders als über Uploadfilter ließe sich Artikel 13 schlicht nicht umsetzen, sagen die Kritiker. Aber wieso ist Angela Merkel so besessen vom Leistungsschutzrecht, dass sie es mit einem völlig falschen Artikel in Zusammenhang bringt? Denn die Ausnahme für Start-ups von der sie in ihrer Regierungserklärung redet, wurde beim Uploadfilter-Artikel 13 diskutiert und nicht bei Artikel 11 (jetzt Artikel 15), wo das Leistungsschutzrecht verankert ist.

Fest steht, dass Angela Merkel mit Friede Springer, der Witwe des verstorbenen Axel Springer, befreundet ist. Man duzt sich. Und da das Leistungsschutzrecht eine Herzensangelegenheit des Springer-Konzerns ist, scheint es so, dass es auch zur Herzensangelegenheit von Frau Merkel geworden ist. Ihre wirren Ausführungen zu Artikel 13 würden sich dann durch emotionale Aufgewühltheit erklären. Man könnte in Merkels Verwechslung aber auch einen freudschen Versprecher sehen. Merkel nennt die französischen Uploadfilter Leistungsschutzrecht, weil Letzteres einer der „Kompromisse“ gewesen sein könnte, den die Franzosen schon vor langer Zeit eingehen mussten, damit Deutschland Uploadfilter akzeptiert.

Wenn Frau Merkel in der Regierungserklärung vom 21. März 2019 davon spricht, dass das EU-Parlament seit einer Dekade über das Leistungsschutzrecht diskutiert, dann stimmt auch dies nicht. Tatsächlich ist das Leistungsschutzrecht erstmals im Jahr 2015 im Rechtsausschuss des EU-Parlamentes diskutiert worden und eigentlich abgelehnt worden. Trotzdem hatte die CSU-Abgeordnete Angelika Niebler und andere über einen Änderungsantrag in Bezug auf den Bericht zur Urheberrechtsreform von der Piratenpolitikerin Julia Reda im Juli 2015 versucht, die Kommission dennoch zur Prüfung eines europäischen Leistungsschutzrechts zu bewegen. Damit wollte man scheinbar Digitalkommissar Oettinger in die Hände spielen. Bereits seit Ende 2014 hatte Oettinger kurz vor seinem Amtsantritt als EU-Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft angekündigt, dass er sich für die Einführung einer Urheberrechtsabgabe für im Internet veröffentlichte Werke stark machen wollte. Gegenüber dem Handelsblatt sagte er damals: „Wenn Google intellektuelle Werte aus der EU bezieht und damit arbeitet, dann kann die EU diese Werte schützen und von Google eine Abgabe dafür verlangen.“

Aber was meint Merkel dann, wenn sie von einer zehnjährigen Diskussion des Leistungsschutzrechtes spricht, also einer Diskussion, die eine Dekade anhielt. Die Bundeskanzlerin bezieht sich vermutlich auf den Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009, in dem sich die Koalitionsparteien darauf verständigt hatten, dass ein Leistungsschutzrecht in Deutschland eingeführt werden soll.

Im selben Jahr hatte Springer-Lobbyist Dr. Dietrich von Klaeden, genauer gesagt am 16. April 2009, „mit Staatsminister Neumann in seiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) […] in den Räumen des Bundeskanzleramtes Gespräche zum Leistungsschutzrecht geführt.“ Viele Jahre später steht Springer immer noch im Mittelpunkt des Geschehens. EU-Parlamentarier und CDU-Mann Axel Voss, der als Berichterstatter maßgeblich an den Verhandlungen zur Urheberrechtsreform beteiligt war, sagte dem Online-Magazin „golem.de“ Anfang 2018: „Ich habe mittlerweile das Gefühl, dass ein Axel-Springer-Verlag oder ein Deutschland oder ein Spanien nicht mehr auf Augenhöhe mit diesen weltumfassenden Plattformen wie Google oder Facebook sind.“

Vosszilla auf der Demonstration gegen Uploadfilter am 23.3.2019 in Berlin.
Vosszilla – Viele befürchten, dass Verhandlungsführer Voss das Internet kaputt macht
[Foto: Robert Züblin]

 

Propagandamaschine Axel Springer

Um das Ziel zu erreichen, ein europäisches Leistungsschutzrecht einzuführen, paktiert der rechtskonservative Springer-Konzern sogar mit linken Politikern, wie der Grünen-Europaabgeordneten Helga Trüpel. Scheinbar will man den Hype um die Grünen ausnutzen, damit man die eigenen Konzern-Ziele erreichen kann. Trüpel meint, die EU-Urheberrechtsreform solle dazu dienen, sich den „kulturellen Digitalkapitalismus“ zur Brust zu nehmen. Dabei vergisst Trüpel aber, dass die Inhalte auf YouTube, Google oder Facebook nicht von den Plattformen produziert werden, sondern von den Nutzern, oder, falls nur Inhalte geteilt werden, Dritte als Urheber fungieren. Die Inhalte stammen also nicht zwangsläufig von Kultur-Kapitalisten.

Trüpel mag zwar hehre Absichten haben, wenn sie dafür sorgen möchte, dass auch kleine Künstler im Internet vergütet werden. Zum einen stellt sich aber die Frage, warum diese Künstler dann nicht einfach die Monetarisierungs-Möglichkeiten im Internet in Anspruch nehmen wie andere auch. Zum anderen ist fraglich, wie eine Grüne dazu kommt, sich von der Zeitung „Die Welt“ für die Interessen des Springer-Konzerns vereinnahmen zu lassen. Trüpel unterstellt in einem Interview mit dem Springer-Blatt: „Die hysterische Kampagne der Gegenseite ist gezielte Propaganda.“

In Bezug auf das Leistungsschutzrecht behauptet sie im „Welt“-Interview: „In Deutschland hat Google mit seiner Marktmacht Gratislizenzen bekommen.“ An anderer Stelle des Interviews sagt sie zur befürchteten Einstellung von Google News: „Gerade in der digitalen Welt können neue Unternehmen hochkommen, die sich an Lizenzierungsmodelle halten.“ Damit suggeriert sie, dass Google sich durch die Verkürzung der Suchergebnis-Anzeigen in Deutschland rechtswidrig verhalten hätte, obwohl Google sich eigentlich nur an das Leistungsschutzrecht hielt. Dass es eine eindeutige Lizenzierungspflicht für die beanstandeten Fälle gegeben habe, hatte das Kartellamt gerade ausgeschlossen: „Auch ein marktbeherrschendes Unternehmen kann kartellrechtlich nicht dazu verpflichtet werden, bei einer ungeklärten Rechtslage ein erhebliches Schadensersatzrisiko einzugehen.“ Trüpel argumentiert also genauso wie der BDZV kartellrechtlich, obwohl die Presseverlage damit bislang auf Granit gebissen haben – jedenfalls in Deutschland.

Trüpel selbst setzt durch ihre manipulative Argumentation auf Propagandamittel, die sie zuvor der Gegenseite vorgeworfen hat. Damit aber nicht genug. Trüpel meinte auch, dass „die Aktivisten […] keine so breite Basis haben, wie sie behaupten. Der hysterische Protest hat mit der Wahrnehmung vieler Leute nichts zu tun.“ Sie schloß das daraus, dass im Januar 2019 bei Protesten gegen ACTA 2, bei denen auch gegen Artikel 11 und 13 hätte protestiert werden sollen, gerade einmal 450 Demonstranten anwesend gewesen seien – europaweit. Das steht in absolutem Widerspruch, zu den Protesten gegen die EU-Urheberrechtsreform vom 23. März 2019, bei denen schätzungsweise mehr als 150.000 Menschen protestiert haben. Die Behauptung Trüpels in der „Welt“, wonach „die Aktivisten […] keine so breite Basis haben, wie sie behaupten“ entbehrt also jeglicher Grundlage.

Auf der Demonstration gegen Uploadfilter (Artikel 13 bzw. 17 der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie) hält ein Demonstrant ein Schild in die Luft mit der Aufschrift Gegen die Zensur, Für die Freiheit im Internet, NiemehrCDU.
Demonstration gegen Uploadfilter am 23. März 2019 in Berlin
[Foto: Robert Züblin]

 
Der IT-Rechtler Dr. Ulf Buermeyer schreibt auf Twitter über Helga Trüpel in Bezug auf ein Interview, das sie in der Süddeutschen Zeitung gegeben hat: „‘Uploadfilter sind keine Pflicht‘: Interview zur neuen Urheberrechts-Richtlinie mit einer erschreckend ahnungslosen ⁦@HelgaTruepel⁩, ⁦@GreensEP⁩ (wenn man zu ihren Gunsten annimmt, dass sie nicht bewusst die Unwahrheit sagt)“

Wer hat Schuld an Uploadfiltern?

Mit Sicherheit ist Axel Springer nicht alleine schuld an den fast uneingeschränkten Uploadfiltern, die auf EU-Ebene in einer Richtlinie verankert werden sollen. Aber Axel Springer hat die Einführung des deutschen Leistungsschutzrechtes maßgeblich vorangetrieben und damit den Grundstein auch für das europäische Leistungsschutzrecht gelegt. BDZV-Präsident Mathias Döpfner – zugleich Springer-Chef – ist 2018 durch aggressives Lobbying für das EU-Leistungsschutzrecht aufgefallen, als er dessen Notwendigkeit damit erklärte, dass Zeitungsartikel im Internet zur Zeit nicht urheberrechtlich geschützt seien, obwohl das Gegenteil der Fall ist. Auch die Springer-Medien „Bild“ und „Die Welt“ fallen im Zusammenhang mit der EU-Urheberrechtsreform durch propagandistische Berichterstattung auf; indirekt über ihre Interviewpartner. An diesen Beispielen zeigt sich, wie stark der Wunsch bei Axel Springer nach einer Einführung des EU-Leistungsschutzrechtes ist.

Angela Merkel hat in Bezug auf die Ministerrats-Verhandlungen zur Urheberrechtsreform von Kompromissen mit Partnern gesprochen, die nur mit Abstrichen bei den eigenen Positionen erreicht werden könnten. Außerdem hatte sie in ihrer Regierungserklärung das Leistungsschutzrecht mit den Uploadfiltern gleichsetzt. Daher kann gemutmaßt werden, dass Deutschland das EU-Leistungsschutzrecht in der jetzigen Form im Austausch mit den nur leicht eingeschränkten Uploadfiltern erwirkt hat.

Bei dem angeblich schon lange beschlossenen Deal zwischen Deutschland und Frankreich, soll die Einführung des EU-Leistungsschutzrechtes von der Verankerung der Uploadfilter abhängig gemacht worden sein. Daher hatte Deutschland bei den Ministerratsverhandlungen Anfang 2019 vermutlich keine wirkliche Verhandlungsmacht mehr, um gegenüber Frankreich weitreichende Ausnahmen bei den Uploadfiltern zu erkämpfen. Die Merkel-Regierung versuchte erfolglos Unternehmen mit einem Umsatz von unter 20 Millionen Euro im Jahr von der Uploadfilter-Pflicht auszunehmen.

Insofern träfe Axel Springer tatsächlich eine Mitschuld an den fast uneingeschränkten Uploadfiltern, denn eine Ausnahme gibt es jetzt nur für Start-ups, die jünger als drei Jahre alt sind, unter 10 Millionen Euro Jahresumsatz haben und weniger als fünf Millionen Nutzer im Jahr zählen.