»US-Grenzbeamte mit fast uneingeschränktem Zugang zu elektronischen Geräten

Zollkontrolle am Flughafen Frankfurt am Main, bei der Passagiere ihre Koffer öffnen müssen.
Zollkontrolle am Flughafen Frankfurt am Main
[Fotograf: unbekannt, Quelle: Bundesarchiv/ Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0 de]

 

Robert Züblin – 01.05.2019, 23:59 Uhr

Grenzbeamte in den USA sollen eine nahezu uneingeschränkte Befugnis zur Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten gegenüber Reisenden an der US-Grenze geltend machen – weit über ihre eigentliche Aufgabe hinaus, Einwanderungs- und Zollgesetze durchzusetzen, wie die Bürgerrechts-Organisation American Civil Liberties Union (ACLU) von den Grenzbehörden erfahren habe.

»Richtlinien sind alarmierend

Die ACLU hatte im Jahr 2017 die US-amerikanische Bundesregierung verklagt, weil Grenzbeamte Telefone und Laptops von Reisenden durchsucht hätten, ohne dass ein Durchsuchungsbeschluss vorgelegen oder auch nur ein Verdacht bestanden hätte. Bei den Opfern handele es sich um zehn US-Bürger und eine Person mit unbeschränkter Aufenthaltserlaubnis für die USA.

Unter Eid hätten nun Beamte der US-Einwanderungsbehörde (U.S. Immigration and Customs Enforcement, kurz: ICE) sowie der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection, kurz: CBP) gegenüber der ACLU erklärt, welche Richtlinien und Praktiken es gibt, wenn Durchsuchungen von elektronischen Geräten ohne Durchsuchungsbeschluss durchgeführt würden.

Die von den Grenzbeamten mitgeteilten Informationen würden zeigen, dass „CBP und ICE eine nahezu uneingeschränkte Befugnis geltend machen, die Geräte von Reisenden an der Grenze für Ziele zu durchsuchen und zu beschlagnahmen, die weit entfernt seien von der Durchsetzung von Einwanderungs- und Zollgesetzen.

Danach würden die Behörden ihren Beamten in den Richtlinien erlauben, Geräte für allgemeine Strafverfolgungszwecke zu durchsuchen; also zum Beispiel, um in Konkurs-Fällen zu ermitteln, oder um Umwelt- und Verbrauchergesetze durchzusetzen.

Außerdem hätten die Behörden gegenüber der ACLU gesagt, dass sie elektronische Geräte für „Gefahrenabschätzungen“ durchsuchen und beschlagnahmen könnten oder zur Fortsetzung bestehender Ermittlungen. Nach den eigenen Richtlinien sei es den Beamten sogar erlaubt, Anfragen anderer Regierungsbehörden zu berücksichtigen, um bestimmte Geräte von Reisenden zu durchsuchen.

Informationen über andere Personen

Aber damit nicht genug: Vertreter der beiden Grenzbehörden hätten ferner geäußert, dass sie elektronische Geräte von Reisenden durchsuchen könnten, mit dem Ziel, dadurch Informationen über eine Dritte Person zu finden. Denkbar ist dadurch zum Beispiel das Abgreifen von Informationen über ein Familienmitglied oder einen Geschäftspartner, mit dem man über Handy oder Laptop kommuniziert hat.

Den Grenzbeamten würde von ihren Behörden auch erlaubt, die Informationen, die sie auf den elektronischen Geräten der Reisenden fänden, zu speichern und mit anderen Behörden, darunter ausländische Strafverfolgungsbehörden, zu teilen.

Die ACLU kritisiert, dass die Regierung die Grenze als Vorwand benutzen würde, um die verfassungsmäßig verankerten Rechte der Bürger zu umgehen. Die US-amerikanische Grenze sei aber kein rechtsfreier Raum. Informationen, die in Telefonen oder auf Computern gespeichert seien, hätten keinen geringeren Schutz als internationale Post oder die eigene Wohnung.

Durchsuchungen von elektronischen Geräten ohne Durchsuchungsbeschluss sowie solche ohne Verdachtsmoment würden gegen die Verfassung verstoßen, welche die Bürger auch an der Grenze vor unangemessenen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen schütze. Die Befugnis der Grenzbeamten beschränke sich auf die Durchsuchung der Reisenden und ihrer Gepäckstücke nach Schmuggelware oder illegalen Gegenständen.

Mobile elektronische Geräte würden sich aber von allen anderen zu kontrollierenden Gegenständen unterscheiden, denn Telefone oder etwa Laptops enthielten persönlichere und freizügigere Informationen, als man bei einer gründlichen Hausdurchsuchung finden könnte, obwohl Letztere einen Durchsuchungsbefehl erfordern würde.

Durchsuchungsbeschluss gefordert

Außerdem würden die Richtlinien der Grenzbehörden die Meinungsfreiheit der Bürger einschränken. Wer an der Grenze befürchten müsse, dass seine elektronischen Aufzeichnungen gelesen und möglicherweise sogar beschlagnahmt werden könnten, würde sich selbst zensieren und vermeiden, eine der Regierung widersprechende Meinung zu äußern.

Die ACLU fordert im Rahmen des Klageverfahrens, dass Grenzbehörden einen Durchsuchungsbeschluss vorweisen müssten, bevor sie elektronische Geräte eines Reisenden durchsuchten. Nichts anderes müssten Strafverfolgungs-Behörden auch machen, um Informationen auf Smartphones oder Laptops einsehen zu dürfen.

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