Robert Züblin | 02.07.2020 | 23:59 Uhr |
Die Campo Verde GmbH ruft eine Charge Campo Verde demeter Schokomüsli (500 g) zurück.
Die Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH ruft eine Charge „Lausitzer Waldheidelbeeren“ (340 g) zurück.
Und die Egger Getränke GmbH hat den Rückruf einer Charge “Crazy Wolf Sugarfree 1,5 l” mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 03.02.2021 veröffentlicht.
Campo Verde demeter Schokomüsli (500 g)
Die von der Firma Campo Verde GmbH zurückgerufene Charge des Artikels „Campo Verde demeter Schokomüsli (500 g)“ habe die EAN-Nummer 4045178002421, das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 02.05.2021 und die Chargennummer 202492.
Der Grund für den Rückruf sei eine Verwechslung des Inhalts mit dem Basis Müsli, das das Allergen Haselnüsse enthalte.
Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH
Die Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH hat den Rückruf einer Charge des Produktes „Lausitzer Waldheidelbeeren“ im 340-Gramm-Glas veröffentlicht. Konkret ginge es um die Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 12.08.2022.
„Der Grund der Maßnahme ist eine Kundenreklamation bezüglich Fremdkörper. Wir gehen zwar davon aus, dass es sich um einen Einzelfall handelt, haben uns jedoch nach Rücksprache mit den für uns verantwortlichen Behörden für diesem Schritt entschieden“, heißt es in dem Rückruf.
Crazy Wolf Sugarfree 1,5 l
Die Egger Getränke GmbH ruft die Charge „Crazy Wolf Sugarfree 1,5 l“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 03.02.2021 zurück.
„Das Produkt ist falsch deklariert. Entgegen der Angabe ’sugarfree‘ befinden sich in dem Produkt 11 Gramm Zucker/ 100 ml, was für Personen – insbesondere Diabetiker – die Zucker nur eingeschränkt zu sich nehmen dürfen, zu einer Gesundheitsgefährdung führen kann. Das Produkt per se ist sicher, allerdings für einen eingeschränkten Personenkreis nicht geeignet“, heißt es in dem Rückruf. „Das Produkt hat das optische Erscheinungsbild sowie den Inhalt von ‚Crazy Wolf‘ mit Zucker, jedoch ist die Deklaration jene von ‚Crazy Wolf Sugarfree‘.“
Vertrieben worden sei das betroffene Produkt über Kaufland; es sei in allen Bundesländern verkauft worden. Das betroffene Produkt könne in allen Kaufland-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis würde erstattet werden. Eine Vorlage des Kassenbons sei nicht nötig.