Rotschimmelreis-Produkte gegen Cholesterin? BfR rät vom Verzehr ab

Diese Reisfelder befinden sich in China bei Peking.
Reisfelder in China
[Fotograf: unbekannt, Quelle: Bundesarchiv/ Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0 de, Kolorierung: Robert Züblin]
Robert Züblin – 19.01.2020, 18:15 Uhr

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät von der Einnahme von Rotschimmelreis, der als Nahrungsergänzungsmittel angeboten wird, ab. Rotschimmelreis sei also ein bedenkliches Nahrungsergänzungsmittel.

Rotschimmelreis-Nebenwirkungen

Rotschimmelreis, der auch Rotreis oder Red Yeast Rice genannt wird, ist gekochter Reis, der mit Hilfe des Schimmelpilzes Monascus fermentiert wird. Durch diesen Prozess erhält der ursprünglich weiße Reis eine rote Färbung.

„Darüber hinaus entstehen beim Fermentieren Inhaltsstoffe, die möglicherweise pharmakologisch (wie ein Medikament) wirken sowie die Gesundheit schädigen können“, schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Beim Rotschimmelreis würden die bei diesem enthaltenen Monakoline eine wichtige Rolle spielen. Monakoline sind chemische Verbindungen, die man in Schimmelpilzstämmen findet. Monakoline seien dazu in der Lage, in der Leber ein Enzym zu hemmen, das für die Bildung von Cholesterin nötig sei, schreibt das BfR. Dabei würde sich vor allem das Monakolin K im Rotschimmelreis finden.

Das BfR erklärt, dass Monakolin K von seinem Aufbau und seiner Wirkung her mit dem Wirkstoff Lovastatin identisch sei. Letzterer käme in Arzneimitteln zum Einsatz, die zulassungspflichtig seien. Diese Arzneimittel dienten dazu, den Cholesterinspiegel zu senken. Außerdem seien diese Medikamente rezeptpflichtig.

Mögliche Nebenwirkungen von Lovastatin seien Kopfschmerzen, Übelkeit, Durchfall, Schwäche, Hautausschläge sowie Muskelkrämpfe. Es könne in seltenen Fällen aber auch zu Störungen der Nieren- und Leberfunktion kommen. Auch die Skelettmuskulatur könne geschädigt werden. Dieselben Nebenwirkungen könnten durch das im Rotschimmelreis enthaltene Monakolin K in Nahrungsergänzungsmitteln hervorgerufen werden, warnt das BfR.

 
 

Rotschimmelreis-Produkte

Und wie sieht es bei der Rotschimmelreis-Wirkung in Bezug auf das Cholesterin aus? In Asien würde Rotschimmelreis schon seit langer Zeit konsumiert werden, weil man um seine Wirkung als Cholesterinsenker wisse. Dort würde es bei Verdauungsbeschwerden eingesetzt werden sowie zur Behandlung von Krankheiten des Herz- und Gefäßsystems. In Europa würde Rotschimmelreis in Form von Nahrungsergänzungsmitteln angeboten werden. Dabei würde es Rotschimmelreis-Produkte in verschiedenen Dosierungen geben.

Das Problem im Hinblick auf die Rotschimmelreis-Nebenwirkungen sei, so das BfR, dass die Einnahme von Rotschimmelreis-Produkten als Nahrungsergänzungsmittel meist nicht von einem Arzt begleitet würde.

„Die Sicherheit von Monakolin K in Nahrungsergänzungsmitteln wurde kürzlich durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Auftrag der Europäischen Kommission bewertet. Ergebnis: Es ist nicht möglich, eine Aufnahmemenge von Monakolinen festzulegen, die als gesundheitlich unbedenklich gilt“, schreibt das BfR und sagt, dass es sich dieser Einschätzung anschließe.

Ein weiteres Problem eines Rotschimmelreis-Produktes könnte sein, dass sich beim Fermentieren Citrinin gebildet hat, warnt das BfR. Bei Citrinin handelt es sich um eine toxische Substanz, die genetische Veränderungen auslösen, aber auch die Niere schädigen könne. Außerdem sei eine Schädigung des ungeborenen Kindes im Mutterleib möglich.

Rotschimmelreis in Deutschland

In Deutschland ist für das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln keine Zulassung einer Behörde nötig. Denn Nahrungsergänzungsmittel werden nicht als Arzneimittel, sondern als Lebensmittel betrachtet. Lediglich die Anzeige des jeweiligen Nahrungsergänzungsmittels beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist vor dem erstmaligen Inverkehrbringen erforderlich.

„Das BfR empfiehlt aufgrund erheblicher gesundheitlicher Sicherheitsbedenken, Nahrungsergänzungsmittel mit Rotschimmelreis nicht zu verzehren. Sollten derartige Produkte trotzdem eingenommen werden, sollte dies nur nach ärztlicher Rücksprache bzw. unter ärztlicher Kontrolle erfolgen. Dabei sollte insbesondere berücksichtigt werden, dass die Produkte unterschiedlich hohe Dosierungen von Monakolin K enthalten“, schreibt das BfR.

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