RKI empfiehlt ausdrücklich Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum

Öffentliches Verkehrsmittel: Fahrgäste auf einem S-Bahnhof.
S-Bahnhof
[Foto: Peter Heinz Junge, Quelle: Bundesarchiv/ Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0 de]
Robert Züblin | 14.04.2020 | 23:59 Uhr

Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt nun ausdrücklich das generelle Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum als „Baustein, um Risikogruppen zu schützen und den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren“. Allerdings gelte diese Empfehlung nur für bestimmte Situationen.

Anfang April Richtungswechsel eingeleitet

Zwar hatte das Robert Koch-Institut (RKI) bereits am 1. April 2020 einen Schwenk in Sachen Sinnhaftigkeit des Mund-Nasen-Schutzes (MNS) für die Allgemeinbevölkerung in seinen Corona-FAQs gemacht. Am 31. März 2020 hatte man auf die Frage „Ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Allgemeinbevölkerung zum Schutz vor akuten respiratorischen Infektionen sinnvoll?“ nur dann das Tragen eines MNS für sinnvoll im öffentlichen Raum erachtet, wenn der MNS von einer Person getragen worden wäre, die „an einer akuten respiratorischen Infektion“ erkrankt gewesen wäre, um damit das Risiko zu verringern, dass andere angesteckt worden wären.

Am 1. April 2020 hieß es dann auf die leicht abgewandelte Frage „Wann ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit zum Schutz vor SARS-CoV-2 sinnvoll?“:

„Nicht jeder, der mit SARS-CoV-2 infiziert ist, bemerkt das auch. In der Regel sind Betroffene bereits mit sehr leichten Symptomen ansteckend. Manche Infizierte erkranken gar nicht (asymptomatische Infektion), könnten den Erreger aber trotzdem ausscheiden. In diesen Fällen könnte das vorsorgliche Tragen von Behelfsmasken dazu beitragen, das Übertragungsrisiko zu vermindern. Deshalb könnte das Tragen von Behelfsmasken durch Personen, die öffentliche Räume betreten, in denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, z.B. ÖPNV, Lebensmittelgeschäften oder auch ggf. am Arbeitsplatz, dazu beitragen, die Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 einzudämmen.“

Nun spricht das RKI von „Empfehlung“

In seinem Epidemiologischen Bulletin 19/2020, das am 14. April 2020 vorab online veröffentlicht wurde, wird die Infektionsschutzbehörde nun deutlicher:

„Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als einen weiteren Baustein, um Risikogruppen zu schützen und den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren.“

Der Grund für diese klare Empfehlung einer Mund-Nasen-Bedeckung für die Allgemeinbevölkerung sei eine Neubewertung. Denn es gebe eine zunehmende Evidenz dafür, dass ein großer Anteil der SARS-CoV-2-Übertragungen vor dem Auftreten von Symptomen stattfinden würde und unbemerkt erfolge.

Als Situationen, in denen die MNB getragen werden sollte, werden beispielhaft genannt:

  • Arbeitsplatz
  • Einkaufen
  • öffentliche Verkehrsmittel

Im Grunde ginge es um Situationen, in denen sich entweder mehrere Menschen längere Zeit zusammen aufhalten oder sofern der Mindestabstand von 1,5 m nicht ständig eingehalten werden könne.

Das RKI schreibt, dass die Übertragungsreduktion durch die MNB vor allem dann wirksam würde, wenn sie möglichst viele Personen tragen würden. „Dabei muss berücksichtigt werden, dass es Personen gibt, die aufgrund von Vorerkrankungen den höheren Atemwiderstand beim Tragen von Masken nicht tolerieren können“, warnt das RKI.

Außerdem müssten die anderen Schutzmaßnahmen wie die Isolation von Erkrankten, der Mindestabstand von 1,5 m, die Husten- und Nies-Etikette sowie die Händehygiene weiterhin eingehalten werden.

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