Rewe veröffentlicht Rückruf: „Ja! Ganze Nuss Edelvollmilchschokolade“

Einkäufer in einem Supermarkt.
Lebensmittelgeschäft
[Fotograf: Peter Heinz Junge, Quelle: Bundesarchiv/ Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0 de, Kolorierung: Robert Züblin]
Robert Züblin | 25.04.2020 | 23:57 Uhr

Der Lebensmitteleinzelhändler Rewe hat einen Rückruf veröffentlicht, der sich auf eine Charge „Ja! Ganze Nuss Edelvollmilchschokolade“ bezieht; in einzelnen Packungen könnten schwarze Kunststoffteile enthalten sein.

Rückrufgrund: Schwarze Kunststoffteile

Der Produktrückruf wurde auf der Rewe-Website veröffentlicht. Dort heißt es, dass die Firma Cacao de Bourgogne aus Dijon (Frankreich) eine Charge „Ja! Ganze Nuss Edelvollmilchschokolade 100 g“ zurückrufe. Konkret ginge es um die Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 04.12.2020 und der Chargennummer 2006442827. Der EAN-Code würde 4 388860 606201 lauten. Als Hersteller sei das Unternehmen Cacao de Bourgogne, F-21000 Dijon deklariert.

„Von dem Verzehr des betroffenen Produktes wird dringend abgeraten. Grund für den vorsorglichen Rückruf des betroffenen Artikels/ der betroffenen Charge ist, dass sich in einzelnen Packungen der Tafelschokolade schwarze Kunststoffteile (ca. 7 mm) befinden könnten. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht mit abschließender Sicherheit ausgeschlossen werden“, heißt es in dem Rückruf.

Außerdem teilt Rewe mit, dass Kunden das betreffende Produkt beim jeweiligen Markt zurückgeben könnten. Der Kaufpreis würde erstattet werden. Eine Vorlage des Kassenbons sei nicht erforderlich.

Rückruf von Pizzaschnecken

Erst letzte Woche hatte eine andere Firma, die Dermaris GmbH, einen Rückruf bekannt gegeben. Auch dabei ging es um Kunststoffteilchen, und zwar in einer Charge „Dermaris Pizzaschnecken Salami 270 g“ mit der Chargennummer 3022004 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 07.05.2020.

In dem Rückruf der Firma Dermaris GmbH hieß es:

„Es ist nicht auszuschließen, dass sich kleine, weiße Kunststoffteilchen im Produkt befinden. Der oben genannte Artikel mit oben genanntem MHD sollte daher vorsorglich nicht mehr verzehrt werden.“

Wer von dem Rückruf betroffen ist, solle das entsprechende Produkt am Verkaufsort zurückgeben, wo der Kaufpreis erstattet werden würde.

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