Neues Coronavirus soll auch von Mensch zu Mensch übertragbar sein

Ärzte legen während einer Visite beim Patienten die Therapie fest.
Ärzte bei einer Visite
[Fotograf: Klaus Franke, Quelle: Bundesarchiv/ Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0 de]
Robert Züblin – 20.01.2020, 17:58 Uhr

Wie mehrere Medien berichten, soll das neue Coronavirus in China (2019-nCoV) auch von Mensch zu Mensch übertragbar sein, was der Leiter des von der chinesischen Regierung eingesetzten Expertengremiums mitgeteilt haben soll.

2019-nCoV: Mensch-zu-Mensch-Übertragung

Unter anderem berichtet die „New York Times“ (NYT) von der neuen Information in Bezug auf die Ansteckungsmöglichkeiten durch das neue Coronavirus 2019-nCoV. Demnach hätte der Wissenschaftler Zhong Nanshan im chinesischen Staatsfernsehen gesagt:

„Jetzt können wir mit Sicherheit sagen, dass es sich um ein Phänomen der Übertragung von Mensch zu Mensch handelt.“

Offiziell sollen bis jetzt 222 Personen an dem neuen Coronavirus erkrankt sein. Die meisten davon, 218 Personen, in China. Bislang hätte es drei Todesfälle gegeben, wie das Robert Koch-Institut (RKI) berichtet. Erst vor wenigen Tagen hatten Forscher aber auf der Website des Imperial College London geschrieben, dass man mit Hilfe einer Modellrechnung von 1723 Infizierten bis zum 12. Januar 2020 ausgehen könne.

 
 

Coronavirus-Symptome

Zu den Symptomen, die einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus 2019-nCoV begründen, schreibt das RKI, dass dies bei folgendem klinischen Bild der Fall sei:

„Patient mit einem akuten respiratorischen Syndrom (mit oder ohne Fieber und mit oder ohne Husten), bei dem basierend auf klinischen, radiologischen oder histopathologischen Hinweisen auf ein entzündliches Infiltrat der Verdacht besteht, dass die unteren Atemwege betroffen sind (Pneumonie oder Akutes Atemnotsyndrom).“

Bei „Patienten mit respiratorischen Symptomen unabhängig von deren Schwere und Kontakt mit einem bestätigten oder wahrscheinlichen Fall mit 2019-nCoV“, sollte eine „spezifische Untersuchung auf eine Erkrankung durch 2019-nCoV“ durchgeführt werden.

Im Übrigen sei eine solche spezifische Untersuchung nur bei „Patienten mit erfülltem klinischen Bild und Aufenthalt in einem Risikogebiet“ nötig, schreibt das RKI.

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