Kein Ton beim iPhone 12 oder iPhone 12 Pro? Apple hat Serviceprogramm!

Ein Ingenieur betrachtet ein Elektronikbauteil.
Ein elektronisches Bauteil
[Fotograf: Helmut Schaar, Quelle: Bundesarchiv/ Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0 de]
Robert Züblin – 29.08.2021, 23:59 Uhr

Kennen Sie das? Sie haben beim iPhone 12 kein Ton beim Telefonieren? Bestimmte iPhone 12- und iPhone 12 Pro-Geräte sind laut Apple nun für eine kostenlose Reparatur qualifiziert, wenn es keinen Ton im Hörer beim Tätigen oder Empfang von Anrufen gibt.

Kostenlose Reparatur

Die Geräte, die von dem Tonproblem betroffen sein könnten, seien zwischen Oktober 2020 und April 2021 produziert worden. Die qualifizierten Geräte würden von Apple kostenlos repariert werden. Alternativ könnte die kostenlose Reparatur auch durch einen autorisierten Apple Service Provider erfolgen.

Konkret heißt in der Serviceprogramm-Veröffentlichung auf der Apple-Seite:

„Apple hat festgestellt, dass es bei einem sehr kleinen Prozentsatz von iPhone 12- und iPhone 12 Pro-Geräten aufgrund einer eventuell fehlerhaften Komponente des Hörermoduls in manchen Fällen zu Tonproblemen kommen kann. Betroffene Geräte wurden zwischen Oktober 2020 und April 2021 hergestellt.

Wenn dein iPhone 12 oder iPhone 12 Pro beim Tätigen oder Empfangen von Anrufen keinen Ton aus dem Hörer abgibt, ist es möglicherweise für Service qualifiziert.“

 
 

mini und Pro Max nicht qualifiziert

Zugleich teilt Apple mit, dass von dem Serviceprogramm nicht die Modelle iPhone 12 mini und iPhone 12 Pro Max betroffen seien.

Vor dem Service solle man ein Backup des iPhones durchführen. Teilweise könne es laut Apple nötig sein, bestimmte Schäden vor dem eigentlichen Service zu beseitigen, sollte anderenfalls die Reparatur des Tonproblems nicht möglich sein. Durch diese zusätzliche Reparatur könnten in bestimmten Fällen Kosten entstehen.

Außerdem lässt Apple wissen, dass die Reparatur unter Umständen nur in demjenigen Land oder derjenigen Region von Apple angeboten werde, wo das Gerät gekauft worden sei. Sollte das Gerät in einem Mitgliedstaat des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) erworben worden sein, könne der Service in allen EWR-Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden.

Die standardmäßige Garantieabdeckung würde sich durch das Serviceprogramm nicht verlängern. Die Verbraucherschutzgesetze würden unberührt bleiben. Was die Gültigkeit des Serviceprogrammes selbst angehe, so sei diese zwei Jahre lang gegeben, nachdem der erste Verkauf des Gerätes im Einzelhandel erfolgt sei.

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