Aldi Nord ruft Garnelen zurück, die Firma Zwergenwiese Zwiebel-Schmelz

Kunden beim Einkauf in einem Einzelhandelsgeschäft.
Beim Einkauf im Supermarkt
[Fotograf: Hubert Link, Quelle: Bundesarchiv/ Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0 de]
Robert Züblin | 23.02.2020 | 14:38 Uhr

Aldi Nord macht den Rückruf einer Charge mit tiefgekühlten Garnelenschwänzen bekannt. Die Zwergenwiese Naturkost GmbH ruft drei Chargen eines Zwiebel-Schmelz-Brotaufstriches zurück.

Rückruf von Garnelenschwänzen

Laut dem Discounter Aldi Nord würde einer seiner Lieferanten, das Unternehmen „Heiploeg International B.V.“, eine Charge des Produktes „Gourmet Fruits de Mer King Prawns Garnelenschwänze“ in der 225-Gramm-Packung der Sorte „Natur“ zurückrufen. Konkret betroffen sei die Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 03.01.2022.

„Im Rahmen einer Untersuchung wurden in einer Probe Riesengarnelenschwänze Rückstände des Tierarzneimittels Chloramphenicol nachgewiesen. Der o.g. Artikel mit dem o.g. Mindesthaltbarkeitsdatum und der o.g Sorte sollte daher vorsorglich nicht mehr verzehrt werden“, heißt es auf der Website von Aldi Nord.

Aldi Nord bittet die Kunden, den betroffenen Artikel in eine der Filialen zurückzubringen, wo der Kaufpreis erstattet würde.

Die zurückgerufenen Garnelenschwänze seien ausschließlich in den Gesellschaften Bad Laasphe, Bargteheide, Barleben, Beucha, Datteln, Hann. Münden, Herten, Horst, Lehrte-Sievershausen, Nortorf, Radevormwald, Rinteln, Salzgitter, Scharbeutz, Seevetal, Weimar, Werl und Wilsdruff angeboten worden.

Zwergenwiese Zwiebel Schmelz

Die Zwergenwiese Naturkost GmbH hat ebenfalls einen Produktrückruf veröffentlicht, in dem drei Chargen des Brotaufstriches „Zwergenwiese Zwiebel Schmelz 250 g“ zurückgerufen werden. Betroffen seien diejenigen Chargen, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf eine der folgenden Arten angegeben sei:

  • 13.01.21 A
  • 13.01.21 B
  • 13.01.21 C

Als Grund für den Rückruf gibt das Unternehmen an: „Es ist nicht auszuschließen, dass sich Glasfremdkörper in einzelnen Gläschen des Produktes befinden. Aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr wird daher vom Verzehr des betroffenen Produktes dringend abgeraten.“

Wer ein solches Produkt gekauft habe, könne dieses am Verkaufsort zurückgeben, wo der Kaufpreis auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet würde.

Produktrückrufe